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Jedes Kind hat das Recht, die Möglichkeiten, die es zu seiner Entwicklung braucht, zu bekommen.

Wissenswertes zu den Förderbereichen der Grafschaft Bentheim

Integration in Kindertagesstätten

Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren, die nicht nur vorübergehend körperlich, geistig oder seelisch behindert sind, haben auch die Möglichkeit, in einem Kindergarten am Ort betreut zu werden. In den Städten gibt es eine Vereinbarung über die Betreuungsangebote für Kinder mit und ohne Behinderung.

Weitere Informationen erhalten Sie in jedem Kindergarten und beim Landkreis Grafschaft Bentheim.

Sprachbildung und Sprachförderung in Kindertagesstätten

Der Landkreis Grafschaft Bentheim setzt sich für Kinder ein, die einer besonderen Aufmerksamkeit bezüglich ihrer Sprache bedürfen.

Kinder aus verschiedenen Kulturen und mit verschiedenen Herkunftssprachen lernen und leben zusammen in den Kindertagesstätten und Schulen der Grafschaft Bentheim.

Das Erlernen der deutschen Sprache ist eine wichtige Voraussetzung um gleichberechtigt in der Gesellschaft teilhaben zu können.

Sprachbildung und Sprachförderung findet alltagsintegriert in allen Kindertagesstätten des Landkreises Grafschaft Bentheim statt und soll alle Kinder von Anfang an erreichen. Maßnahmen zur Sprachbildung und Sprachförderung orientieren sich am individuellen Entwicklungsstand, den Interessen, Bedürfnissen und Fragestellungen des Kindes. Sie berücksichtigen seinen familiären Hintergrund, seine kulturelle und religiöse Herkunft und gegebenenfalls Kenntnisse einer nichtdeutschen Erstsprache.

Kinder, deren Herkunftssprache nicht deutsch ist oder Kinder, deren Sprachentwicklung verzögert oder deutliche Auffälligkeiten in Teilbereich der Sprache aufweisen, können einen zusätzlichen Sprachförderbedarf aufweisen. Für sie ist eine intensive Unterstützung ihrer Entwicklung nötig. Auch diese erfolgt im Rahmen alltagsintegrierter Sprachbildung. Angebote oder Projekte alltagsintegrierter Sprachbildung finden in der Kindertagesstätte statt, d.h., dass auch individuelle Unterstützung und Förderung alltagsintegriert erfolgt.

Die Eltern spielen im Rahmen der Erziehungs- und Bildungspartnerschaft eine wichtige Rolle und werden in die Sprachbildung und Sprachförderung mit einbezogen. Spätestens mit Beginn des Kindergartenjahres, welches der Schulpflicht vorausgeht, findet mit den Erziehungsberechtigten des Kindes ein Entwicklungsgespräch statt. Am Ende des Kindergartenjahres, das der Einschulung unmittelbar vorausgeht, wird ein abschließendes Entwicklungsgespräch geführt, an dem mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten auch die aufnehmende Schule teilnehmen kann.

Sprachheilkindergarten

Wenn eine ambulante logopädische Therapie keine ausreichende Hilfe bietet, ist es Zeit für den Sprachheilkindergarten. Eine frühzeitige Behandlung schafft entscheidende Voraussetzungen für den Schulerfolg Ihres Kindes und verhindert dauerhaft Probleme.

Schulbegleitung

Die Schulbegleitung für Kinder und Jugendliche bezeichnet eine Einzelfallmaßnahme der Eingliederungshilfe und wird bei körperlicher / geistiger Behinderung oder bei seelischer Behinderung (zum Beispiel Autismus) gewährt.
Durch die Schulbegleiter wird Ihr Kind bei der Verrichtung unterrichtlicher und außerunterrichtlicher Tätigkeiten an Grund- und weiterführenden Schulen individuell unterstützt.
Ziel ist es, den Kindern eine angemessene Schulbildung und damit auch eine Integration in das gesellschaftliche Leben zu eröffnen und zu erhalten.

Einrichtungen und Ansprechpartner

 

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