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Das „Georgsdorfer Moor“ ist Teil des europaweiten Schutzgebietsnetzes zur Erhaltung natürlicher Lebensräume und Arten („Natura 2000“) – und muss deswegen als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen werden. Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Hintergründe und das Verfahren.
Die Beteiligung erfolgt nach § 22 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 14 Niedersächsisches Naturschutzgesetz
Allein durch die Ausweisung zum Naturschutzgebiet werden die Arten nicht in einen guten Erhaltungszustand gelangen. Für die aktiven und stetig anzupassenden Maßnahmen sieht die EU die Erstellung eines Managementplanes vor. Dieser kann flexibler auf die Gegebenheiten vor Ort reagieren. Hier besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit Eigentümern, Betroffenen und anderen Akteuren Maßnahmen festzulegen. Eigentümer und Bewirtschafter entscheiden dabei frei über die Teilnahme an möglichen Maßnahmen. Realisiert werden können diese dann z. B. über Vertragsnaturschutz.
Durch regelmäßiges Monitoring der Bestände findet dann eine Erfolgskontrolle statt. Diese zeigt auf, wo noch weiterer Handlungsbedarf besteht oder wo Maßnahmen funktionieren.
Hier können Sie die Naturschutzgebietsverordnung nebst Kartenmaterial sowie die Stellungnahmen und Abwägungen einsehen.
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Die Ausweisung des Naturschutzgebietes (NSG) „Georgsdorfer Moor“ dient in formaler Hinsicht der Umsetzung europarechtlicher Verpflichtungen. Das zukünftige NSG „Georgsdorfer Moor“ umfasst ein Teilgebiet des Vogelschutzgebietes V13 „Dalum-Wietmarscher und Georgsdorfer Moor“ sowie die NSG „Neuringer Wiesen“ und „Hootmanns Meer“ und wurde bereits 2001 an die EU gemeldet. Seitdem besteht gemäß § 32 Bundesnaturschutzgesetz die Verpflichtung, dieses „Natura 2000“-Gebiet als nationales Naturschutzgebiet auszuweisen. Mit der Ausweisung als Naturschutzgebiet erfüllt der Landkreis Grafschaft Bentheim als zuständige Gebietskörperschaft die Anforderungen der Vogelschutzrichtlinie und des Bundesnaturschutzgesetzes.
Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bilden ein Netz an „Natura 2000“-Schutzgebieten mit dem Ziel, die biologische Vielfalt Europas zu erhalten und langfristig in einen guten Zustand zu bringen. Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist Grundlage für funktionierende Ökosysteme und damit auch unsere Lebensgrundlage. In regelmäßigen Abständen sind zu den Erhaltungszuständen der Arten und Lebensräume Berichte an die EU-Kommission zu senden.
Wertbestimmend für das Georgsdorfer Moor ist die Vielzahl an Brut- und Rastvögeln mit mehreren Arten, die vom Aussterben bedroht sind. Besonders wertvoll für das Gebiet sind u. a. der Große Brachvogel, der Kiebitz, die Krickente und der Rotschenkel. Für diese Arten hat der Landkreis die Verpflichtung, die Bestände in einen guten Erhaltungszustand zu bringen, das heißt, die Lebensräume so herzustellen, dass die Bestände sich dort stabil entwickeln und nicht weiter verschlechtern.