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Beteiligungsverfahren

Georgsdorfer Moor

Ausweisung als Naturschutzgebiet

Das „Georgsdorfer Moor“ ist Teil des europaweiten Schutzgebietsnetzes zur Erhaltung natürlicher Lebensräume und Arten („Natura 2000“) – und muss deswegen als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen werden. Auf dieser Seite finden Sie Informationen über die Hintergründe und das Verfahren.

Ablauf des Verfahrens

Die Beteiligung erfolgt nach § 22 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 14 Niedersächsisches Naturschutzgesetz

  • öffentliche Bekanntmachung durch die betroffenen Gemeinden – eine Woche vor Auslegung des Entwurfes der Verordnung
  • einmonatige Auslegung des Entwurfes einschließlich der Begründung und des Kartenmaterials bei den Gemeinden und der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises
  • Parallel wird den Gemeinden, deren Gebiet betroffen ist, und den sonst betroffenen Behörden Gelegenheitgegeben, zum Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen.
  • Während der einmonatigen Auslegungszeit kann jede*r bei der Gemeinde oder bei der Naturschutzbehörde des Landkreises Bedenken und Anregungen vorbringen.
  • Anschließende Auswertung der Bedenken und Anregungen durch die Untere Naturschutzbehörde
  • Beschlussfassung des Finalentwurfs im Ausschuss für Umwelt- und Klimapolitik, im Kreisausschuss und im Kreistag
  • Bekanntmachung der Verordnung im elektronischen Amtsblatt des Landkreises Grafschaft Bentheim

Allein durch die Ausweisung zum Naturschutzgebiet werden die Arten nicht in einen guten Erhaltungszustand gelangen. Für die aktiven und stetig anzupassenden Maßnahmen sieht die EU die Erstellung eines Managementplanes vor. Dieser kann flexibler auf die Gegebenheiten vor Ort reagieren. Hier besteht die Möglichkeit, gemeinsam mit Eigentümern, Betroffenen und anderen Akteuren Maßnahmen festzulegen. Eigentümer und Bewirtschafter entscheiden dabei frei über die Teilnahme an möglichen Maßnahmen. Realisiert werden können diese dann z. B. über Vertragsnaturschutz.

Durch regelmäßiges Monitoring der Bestände findet dann eine Erfolgskontrolle statt. Diese zeigt auf, wo noch weiterer Handlungsbedarf besteht oder wo Maßnahmen funktionieren.

Häufig gestellte Fragen

Interaktive Karte zum Schutzgebiet

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Hintergrund des Verfahrens

Künftiges Naturschutzgebiet Georgsdorfer Moor

Rechtliche Verpflichtung

Die Ausweisung des Naturschutzgebietes (NSG) „Georgsdorfer Moor“ dient in formaler Hinsicht der Umsetzung europarechtlicher Verpflichtungen. Das zukünftige NSG „Georgsdorfer Moor“ umfasst ein Teilgebiet des Vogelschutzgebietes V13 „Dalum-Wietmarscher und Georgsdorfer Moor“ sowie die NSG „Neuringer Wiesen“ und „Hootmanns Meer“ und wurde bereits 2001 an die EU gemeldet. Seitdem besteht gemäß § 32 Bundesnaturschutzgesetz die Verpflichtung, dieses „Natura 2000“-Gebiet als nationales Naturschutzgebiet auszuweisen. Mit der Ausweisung als Naturschutzgebiet erfüllt der Landkreis Grafschaft Bentheim als zuständige Gebietskörperschaft die Anforderungen der Vogelschutzrichtlinie und des Bundesnaturschutzgesetzes.

Kiebitz

Ziele von "Natura 2000"

Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bilden ein Netz an „Natura 2000“-Schutzgebieten mit dem Ziel, die biologische Vielfalt Europas zu erhalten und langfristig in einen guten Zustand zu bringen. Der Erhalt der biologischen Vielfalt ist Grundlage für funktionierende Ökosysteme und damit auch unsere Lebensgrundlage. In regelmäßigen Abständen sind zu den Erhaltungszuständen der Arten und Lebensräume Berichte an die EU-Kommission zu senden. 

Wertbestimmend für das Georgsdorfer Moor ist die Vielzahl an Brut- und Rastvögeln mit mehreren Arten, die vom Aussterben bedroht sind. Besonders wertvoll für das Gebiet sind u. a. der Große Brachvogel, der Kiebitz, die Krickente und der Rotschenkel. Für diese Arten hat der Landkreis die Verpflichtung, die Bestände in einen guten Erhaltungszustand zu bringen, das heißt, die Lebensräume so herzustellen, dass die Bestände sich dort stabil entwickeln und nicht weiter verschlechtern.

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