Genehmigungsverfahren
Verfahren gemäß § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz
Mit Bescheid vom 02.04.2026 und Änderungsgenehmigung vom 03.09.2026 wurde der Sieringhoeker Windenergie GmbH, Bahnhofstr. 1, 48455 Bad Bentheim, hinsichtlich der Errichtung und des Betriebs von
- zwei Windenergieanlagen des Typs Nordex 163/6.X
die Genehmigung gemäß § 4 i. V.m. § 19 des Gesetzes zum Schutze vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnlicher Vorgänge (BImSchG) erteilt, auf den Flurstücken Gemarkung Gildehaus, Flur 98, Flurstück 17/1 und 18.
Die vollständige Bekanntmachung ist imAmtsblatt nachzulesen; der Genehmigungsbescheid, die Änderungsgenehmigung sowie die Begründungen sind in der Zeit vom 08.09.2026 bis 21.09.2026 auf dieser Seite einsehbar.
Der Genehmigungsbescheid, die Änderungsgenehmigung sowie die Begründungen können im oben genannten Zeitraum außerdem beim Landkreis Grafschaft Bentheim, van-Delden-Str. 1–7, 48529 Nordhorn, Zimmer 314, während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung (montags bis donnerstags 08:30 bis 12:30 und 14:30 bis 16:00 Uhr sowie freitags von 08:00 bis 12:00 Uhr) eingesehen werden.




