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Umwelt, Bauen und Ordnung

Genehmigungsverfahren

In diesem Informationsbereich finden Sie Informationen zu den Genehmigungsverfahren des Landkreises Grafschaft Bentheim. 

Verfahren gemäß § 4 Bundesimmissionsschutzgesetz

Die Firma PROWIND GmbH, Rheiner Landstr. 195 a, 49078 Osnabrück, beantragt nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BlmSchG) die Genehmigung für

  • die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen (WEA) im Bürgerwindpark Bad Bentheim III, Erweiterung und Repowering, Typ Vestas v162-6.2, Leistung 6,2 MW , Rotordurchmesser 162 m, Nabenhöhe 169 m, Gesamthöhe 250 m

auf den Grundstücken Bad Bentheim, Gemarkung: Gildehaus, Flurstücke 18 und 33, Flur: 81, sowie Flurstück 19/1, Flur 79.
Die beiden vorhandenen WEA auf dem Flurstück 19/1, Flur 79, werden zurückgebaut.

Die vollständige Bekanntmachung ist im Amtsblatt nachzulesen; der Genehmigungsantrag, die entscheidungserheblichen Unterlagen und die behördlichen Stellungnahmen sind in der Zeit vom 27.11.2023 bis einschließlich 27.12.2023 auf dieser Seite einsehbar.

Zudem sind die Unterlagen im selben Zeitraum bei den folgenden Stellen einsehbar:

  • Landkreis Grafschaft Bentheim, van-Delden-Str. 1-7, 48529 Nordhorn (nach vorheriger Terminabsprache unter05921/961514 während der Öffnungszeiten),
  • Stadt Bad Bentheim, Schloßstr. 2, 48455 Bad Bentheim, Zimmer 10 (nach vorheriger Terminabsprache unter05922/7350 während der Öffnungszeiten).

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