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Herzlich willkommen auf der Seite des Grafschafter Gründachkatasters

Gründächer bieten zahlreiche Vorteile für die Natur und den Menschen!

Neben der optischen Aufwertung der Dachflächen schützen sie die Dachkonstruktion vor direkter Witterung und Sonneneinstrahlung und helfen durch die zusätzliche Wärmedämmung, Energie zu sparen. Die ökologischen Vorteile einer Dachbegrünung liegen in einer Rückgewinnung von überbauten Vegetationsflächen, in der Verbesserung des Mikroklimas durch Ausgleich von Temperaturextremen, der Erhöhung der Luftfeuchtigkeit und der Verminderung der Rückstrahlung sowie in der hohen Wasserspeicherung und der somit verzögerten Abgabe von Regenwasser, womit öffentliche Kanäle und Gewässer gerade in Zeiten des Klimawandels und der Zunahme von Extremwetterereignissen entlastet werden. Außerdem bieten Gründächer Insekten und anderen Kleintieren Schutz und Nahrung. Somit können Gründächer zumindest teilweise den durch eine Baumaßnahme hervorgerufenen Eingriff in die Natur und Landschaft ausgleichen.

Anhaltspunkte, ob sich auch Ihre Dachfläche für die Anlage eines Gründaches eignet, erhalten Sie in folgender Kartenanwendung. Bitte beachten Sie aber dabei, dass das Kataster keine Aussagen über statische und baurechtliche Einschränkungen liefert.

Die Erstellung des Grafschafter Gründachpotentialkatasters ist über eine finanzielle Unterstützung durch die Europäische Union aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums - ELER realisiert worden.
Siehe: www.eler.niedersachsen.de

Hier investiert Europa in die ländlichen Gebiete mit der Maßnahme:

„LEADER“

Mit dieser Maßnahme wird die Zusammenarbeit und die Initiierung, Organisation und Umsetzung von Projekten zur nachhaltigen Entwicklung in ländlichen Gebieten („LEADER-Region“) unterstützt.

Wichtiger Hinweis zur Kartendarstellung:

Die dem Kataster zugrunde liegenden Laserscandaten sind bei der letzten Überfliegung der Grafschaft Bentheim durch das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) im Jahr 2017 erhoben worden. Weitere Informationen hierzu unter folgendem Link zum LGLN:
https://cms.lgln.niedersachsen.de/fb24/dgm1_dom1.pdf

Da diese Lasercandaten jedoch mit aktuellen Daten zum Grafschafter Gebäudebestand ("Gebäudeumringe") aus dem Jahr 2022 verschnitten worden sind, werden im Kataster auch Gebäude dargestellt, die nach 2017 errichtet worden sind.

Allerdings kann das Kataster aufgrund der unterschiedlichen Zeitpunkte der Datenerfassung für Gebäude, die nach dem Jahr 2017 erbaut worden sind, leider keine validen Daten liefern.

Der Weg zum eigenen Gründach

1. Etappe: Eignung und Zustand des Dachs

Überprüfen Sie anhand des Gründachkatasters, wie gut Ihr Dach grundsätzlich für eine Begrünung geeignet ist. Dies dient Ihnen als erste Orientierung. Darüber hinaus lohnt sich ein Blick auf die Detailansicht. Diese beinhaltet erste Anhaltspunkte in Bezug auf die nutzbare Dachfläche, zurückgehaltene Regenmenge, CO2-Einsparung etc.

Fällt die Überprüfung der Eignung positiv aus, stellen sich zusätzlich folgende Fragen, die zwingend zu klären sind:

Wie lange wird mein Dach noch halten?
Ein Gründach wird für einige Jahrzehnte errichtet. Dementsprechend darf Ihr Dach nicht renovierungsbedürftig sein und muss während dieser Zeit über die passende Statik verfügen. Ist eine Dachsanierung in naher Zukunft abzusehen, sollte diese vor bzw. zeitgleich mit Errichtung des Gründachs durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie: Bei Asbestzementdächern ist gemäß der Gefahrenstoffverordnung eine überdeckung (auch durch eine Dachbegrünung) nicht zulässig!

Brauche ich eine baurechtliche Genehmigung?
In der Regel sind extensive Dachbegrünungen genehmigungsfrei. Intensive Dachbegrünungen, gerade wenn diese begehbar sind und als Dachgarten fungieren, erfordern in den meisten Fällen eine Baugenehmigung. Sprechen Sie die*den Vertreter*in Ihres gewählten Fachbetriebs (siehe dritte Etappe) und das örtliche Bauamt unbedingt darauf an!

Ist mein Haus denkmalgeschützt?
Ist dies der Fall, kann eine Dachbegrünung nur mit entsprechender Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde hergestellt werden. Daher sollten Sie sich, bevor Sie in eine Planung einsteigen, als erstes bei der Unteren Denkmalbehörde Ihrer Kommune informieren.
Bitte beachten Sie: Der Schutz erstreckt sich ggf. auch auf Nachbargebäude eines Denkmals oder ganze Ensembles.

Befindet sich mein Haus im Geltungsbereich einer Gestaltungssatzung?
Oftmals kommt es vor, dass Gestaltungssatzungen konkrete Aussagen dazu treffen, wie Dächer im Geltungsbereich baulich zu gestalten sind. Eine solche Satzung wird von der Gemeinde erlassen und dient z.B. dazu, das Erscheinungsbild einer historischen Altstadt zu schützen. Dementsprechend sollten Sie prüfen, ob ihr Haus von einer Gestaltungssatzung betroffen ist und welche Regelungen für (Grün-)Dächer getroffen wurden.

Bitte beachten Sie: Um sicherzugehen, dass auch ggf. weitere kommunale Bauvorschriften der Errichtung eines Gründachs nicht im Weg stehen, empfiehlt es sich, das örtliche Bauamt frühzeitig in Ihre Planung zu involvieren.

Können die Fragen zufriedenstellend beantwortet werden, fahren Sie mit der zweiten Etappe fort.

2. Etappe: Entscheidung für eine Begründungsform

In diesem Schritt sollten Sie sich, wenn nicht bereits im Vorfeld geschehen, die Frage stellen, welche Art von Begrünung Sie auf Ihrem Dach realisieren möchten. Reicht Ihnen eine Extensivbegrünung, mit der Sie von den vielen Vorteilen eines Gründachs profitieren oder wollen Sie zusätzlich eine nutzbare Freifläche in Form eines intensiv begrünten Dachs schaffen, die Sie zur Erholung und Gärtnerei nutzen können? Können Sie sich bereits erste Pflanzen vorstellen, die Sie in jedem Fall auf Ihrem Dach haben möchten? Basis für diese Entscheidung sind Ihre persönlichen Präferenzen, aber v.a. auch Dachneigung, Statik und finanzielle Mittel. Darüber hinaus sollten Sie überlegen, ob ein Regenwasserbewirtschaftungssystem in Ihrem Fall nützlich sein könnte. Somit wird im Einzelfall zusammen mit einer*einem Expertin*Experten entschieden, was notwendig ist und sich realisieren lässt. Es ist jedoch sinnvoll, sich Gedanken darüber zu machen, bevor Sie mit der dritten Etappe beginnen.

3. Etappe: Beratung von Ort und die Wahl des Angebots

Im nächsten Schritt ist es notwendig, individuelle Beratung durch eine*einen Expertin*Experten zu suchen. Kontaktieren Sie hierzu Fachfirmen aus dem Bereich des Garten- oder Landschaftsbaus, die Erfahrung mit Dachbegrünungen haben und Sie kompetent unterstützen können. Ein*e Mitarbeiter*in der entsprechenden Firma wird sich zunächst Ihr Dach genau ansehen, die statische Eignung abschätzen und ggf. erste Vorschläge zur Begrünungsintensität und Bepflanzung machen. Da diese Dienstleistung nicht immer kostenlos ist, sollten Sie sich zuvor nach dem Honorar erkundigen.

Ist die erste Begutachtung abgeschlossen, erhalten Sie kurz darauf ein Angebot von Seiten des Fachbetriebs. Um eine gute Vergleichbarkeit zu gewährleisten, die Vollständigkeit zu erheben und die richtige Entscheidung treffen zu können, sollten Sie Angebote von mindestens drei Unternehmen einholen. Zur Absicherung der Entscheidung sowie bereits vor dem Einholen der Angebote können Sie auch eine*n unabhängige*n Berater*in hinzuziehen.

Wenn Sie sich für ein Angebot entschieden haben, können Sie mit Etappe 4 fortfahren.

4. Etappe: Finanzierung sichern

Damit das passende Angebot angenommen und das Vorhaben umgesetzt werden kann, muss die Finanzierung sichergestellt werden. Es empfiehlt sich, bereits frühzeitig eine Finanzierungslösung ins Auge zu fassen und diese über die gesamte Dauer der Planung stets zu berücksichtigen.

Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist auch eine Dachbegrünung förderfähig. Zur Wahl stehen Zuschuss, Förderkredit und Steuerbonus. Voraussetzung ist, dass im Rahmen der Dachsanierung die technischen Mindestanforderungen für die Förderung erfüllt werden.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Hausbank über die verschiedenen Finanzierungsmöglichkeiten, oft stellt auch diese attraktive Kredite zur Verfügung, und entscheiden Sie gemeinsam, welche Art der Finanzierung am besten auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten ist. Der gesamte Finanzierungsprozess sollte von nun an in enger Abstimmung mit Ihnen über Ihre Hausbank laufen.

Bitte beachten Sie: In der Regel darf vor Erhalt der Zusage für einen Kredit oder eine Förderung nicht mit dem Bau des Gründachs begonnen werden.

Da nun Klarheit über die Beschaffung der finanziellen Mittel herrscht, kann mit der fünften Etappe begonnen werden.

5. Etappe: Auftrag vergeben und Leistungen überwachen

Das favorisierte Angebot liegt vor Ihnen und die Finanzierung ist gesichert? Dann sollten Sie den Auftrag vergeben! Achten Sie dabei unbedingt auf die Zahlungsmodalitäten. Vereinbaren Sie möglichst einen konkreten Fertigstellungstermin und beziehen Sie sich bei jeder Korrespondenz immer auf das Angebot.
Achten Sie bei der Leistungserbringung auf die Ausführung, d.h. vergleichen Sie die Arbeitsschritte mit dem vorher abgesprochen und im Angebot aufgeführten Ablauf. Ziehen Sie eventuell eine*n unabhängige*n Berater*in oder erfahrene*n Nachbarin*Nachbarn hinzu. Ihr Gründach wird nun in absehbarer Zeit errichtet.

Damit alles reibungslos abläuft und Sie Kosten sparen können, sollten Sie mit Etappe 6 fortfahren.

6. Etappe: Information an die Stadtentwässerung  

Für das von Ihnen zu entsorgende Schmutz- und Regenwasser erhebt die Gemeinde Abwassergebühren. Gerichtsurteile höhergerichtlicher Instanzen haben den früher üblichen „einheitlichen Frischwassermaßstab", nach dem die Höhe der Gebühr am Verbrauch von Frischwasser bestimmt wurde, für unzulässig erklärt. Grund dafür ist, dass zwar ein Zusammenhang zwischen verbrauchtem Frisch- und Schmutzwasser, jedoch in der Regel kein Zusammenhang zwischen verbrauchten Frisch- und in die Kanalisation eingeleitetem Regenwasser bestünde. Darüber hinaus benachteilige die Regelung große Haushalte, die eine höhere Gebühr bezahlen müssen, obwohl sich die Niederschlagsmenge dadurch nicht verändert.

Das führt dazu, dass viele Kommunen eine gesplittete Abwassersatzung beschlossen haben, welche getrennte Gebühren für die Entsorgung von Schmutz- und Regenwasser erhebt. Die Höhe der Gebühr für Niederschlagswasser orientiert sich dabei am Anteil der versiegelten Flächen eines Grundstücks, da diese die Versickerung unterbinden und eine Einspeisung in die öffentliche Kanalisation notwendig machen. Da Ihr Haus in der Regel einen Großteil der versiegelten Grundstücksfläche ausmacht und das Gründach fortan viel des anfallenden Regenwassers speichert und nicht mehr ableitet, wird Ihre Gebühr deutlich reduziert. Informieren Sie sich, ob Ihre Kommune über eine gesplittete Abwassersatzung verfügt und setzen Sie Ihren zuständigen Entwässerungsbetrieb im Falle dessen darüber in Kenntnis, dass Sie nun über ein Gründach verfügen.

Nun sind alle städtischen Formalien geklärt. Mit der folgenden Etappe 7 schließen Sie die Errichtung Ihres Gründachs ab und machen es sicher für die Zukunft.

7. Etappe: Versicherung und Pflege

Als letzten, aber sehr wichtigen Schritt, sollten Sie mit Ihrer*Ihrem Versicherungsvertreter*in sprechen und die Dachbegrünung melden. Dies sollten Sie möglichst zeitnah erledigen, damit Ihr Dach den optimalen Versicherungsschutz genießt.

Des Weiteren bedarf Ihre Dachbegrünung von nun an Pflege. Bis sich die Pflanzen auf Ihrem Dach etabliert haben, die sog. Fertigstellungspflege, die in etwa ein Jahr dauert, kümmert sich Ihr beauftragter Fachbetrieb darum. Danach ist der Pflegeumfang abhängig von der Bepflanzungsintensität. Eine extensive Begrünung ist mit ein bis zwei Wartungen pro Jahr recht pflegeleicht. Intensive Begrünungen benötigen eine größere Zuwendung. Hier kann man von drei bis zehn Mal pro Jahr ausgehen, abhängig von der letztendlichen Bepflanzung. Einfache, klassische gärtnerische Arbeiten können Sie selbst durchführen. Nichtsdestotrotz empfiehlt sich für alles weitere die Beauftragung eines Fachbetriebs, da Gründächer spezielle Pflanzenkenntnisse erfordern und die Arbeit auf dem Dach nicht immer ungefährlich ist. Diese führen die Arbeit professionell und gesichert durch. Sie können die regelmäßigen Wartungsmaßnahmen auch mit dem Fachbetrieb, der Ihr Gründach anlegt, bereits im Vorfeld vertraglich mitvereinbaren.

So erreichen Sie uns

Wir helfen Ihnen gerne weiter. Melden Sie sich bei den hier aufgelisteten Ansprechpersonen. 

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