Die mediale Auseinandersetzung über Fälle von Kindeswohlgefährdung einerseits und die Missbrauchsskandale andererseits haben die Politik sowie die Kinder- und Jugendhilfe herausgefordert. Das Bundeskinderschutzgesetz, das am 1. Januar 2012 in Kraft trat, soll dazu dienen, Kinder und Jugendliche noch besser vor Gewalt, Vernachlässigung und sexuellen Übergriffen zu schützen. Das Gesetz besagt u.a., dass ehrenamtliche und nebenamtliche Mitarbeiter, die in der Kinder- und Jugendarbeit in Vereinen und Verbänden tätig sind, ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen müssen.
Der Landkreis Grafschaft Bentheim wird in diesem Jahr Vereinbarungen mit den freien Trägern der Jugendhilfe, sprich den Vereinen und Verbänden schließen, wonach diese sich unter bestimmten Aspekten von ihren ehren- und nebenamtlichen Mitarbeitern erweiterte Führungszeugnis vorlegen lassen müssen.
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