Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts sind auf ein absolut nötiges Maß zu reduzieren. Außerhalb der Wohnung gilt nun:
Einzelpersonen können sich weiterhin frei bewegen, müssen aber einen Mindestabstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einhalten. Das gilt auch für die körperliche oder sportliche Betätigung im Freien, nicht jedoch für Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung wohnen.
Alles, was das Abstandsgebot ansonsten gefährdet wie Gruppenbildung, Picknicken oder Grillen, ist untersagt. Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum sind auf höchstens zwei Personen beschränkt. Einzige Ausnahme: Angehörige und Personen, die in einer gemeinsamen Wohnung leben.
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