Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat der Landkreis Grafschaft Bentheim eine Waldbrandverordnung erlassen, die ab sofort gilt. Demnach ist es ist verboten, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten Straßen, befahrbare Wege sowie markierte Wander- und Reitwege zu verlassen. Außerdem ist es untersagt, in diesen Bereichen oder in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen zu hantieren.
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