Die Tiere in den drei gesperrten Legehennenbetrieben in der Grafschaft Bentheim können geschlachtet werden. Dies teilte heute Dr. Hermann Kramer, Leiter der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz beim Landkreis Grafschaft Bentheim mit. „Eine nochmalige Beprobung des Fleisches auf Fipronil ist in allen Fällen negativ ausgefallen“, so Dr. Kramer. Seine Behörde hatte klären müssen, ob die Tiere geschlachtet werden dürfen, denn eine Schlachtung hat zur Folge, dass die Tiere zum Verzehr freigegeben werden.
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