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Kontakt

Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: info@grafschaft.de


Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08.30 bis 12.30 Uhr
14.30 bis 16:00 Uhr

 

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags geschlossen

 

Abweichende Öffnungszeiten (z.B. der Zulassungs-und Führerscheinstellen) finden Sie hier.



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Landkreis bietet Beratung zur Bausicherheit

Die Unglücke in Bad Reichenhall, bei dem zu Beginn des Jahres 15 Menschen durch den Dacheinsturz der örtlichen Eissporthalle ums Leben kamen, und vor wenigen Tagen nahe des polnischen Katowice mit 66 Toten, haben die Gemüter tief bewegt und Fragen nach der Bausicherheit von öffentlichen Gebäuden aufgeworfen. Zwar ist eine gesetzliche Überprüfungspflicht der Bauaufsicht des Landkreises Grafschaft Bentheim in Bezug auf die Standsicherheit und Bauphysik öffentlicher oder privater Gebäude nicht gegeben, da der Gebäudeeigentümer die Verantwortung für die Sicherheit des Gebäudes trägt. Er allein hat die Verpflichtung, sein Gebäude standsicher und in einem bauphysikalisch untadeligen Zustand zu halten.

Dennoch bietet die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim den Kommunen und Eigentümern von Privatgebäuden, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, auf Wunsch eine Beratung hinsichtlich besonders gefährdeter Konstruktionen (Leimholzbinder, Kastenquerschnitte, Flachdachkonstruktion) an. Ansprechpartner für Interessierte sind Johann Alsmeier (Telefon 05921/96-1522), Heinz Brinkmann (Telefon 05921/96-1523) und Henning Schmidt (Telefon 05921/96-1528) von der Abteilung für Bauwesen beim Landkreis Grafschaft Bentheim.

 

erstellt am 30.01.2006

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