Landkreis bietet Beratung zur Bausicherheit
Die Unglücke in Bad Reichenhall, bei dem zu Beginn des Jahres 15 Menschen durch den Dacheinsturz der örtlichen Eissporthalle ums Leben kamen, und vor wenigen Tagen nahe des polnischen Katowice mit 66 Toten, haben die Gemüter tief bewegt und Fragen nach der Bausicherheit von öffentlichen Gebäuden aufgeworfen. Zwar ist eine gesetzliche Überprüfungspflicht der Bauaufsicht des Landkreises Grafschaft Bentheim in Bezug auf die Standsicherheit und Bauphysik öffentlicher oder privater Gebäude nicht gegeben, da der Gebäudeeigentümer die Verantwortung für die Sicherheit des Gebäudes trägt. Er allein hat die Verpflichtung, sein Gebäude standsicher und in einem bauphysikalisch untadeligen Zustand zu halten.
Dennoch bietet die untere Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Grafschaft Bentheim den Kommunen und Eigentümern von Privatgebäuden, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, auf Wunsch eine Beratung hinsichtlich besonders gefährdeter Konstruktionen (Leimholzbinder, Kastenquerschnitte, Flachdachkonstruktion) an. Ansprechpartner für Interessierte sind Johann Alsmeier (Telefon 05921/96-1522), Heinz Brinkmann (Telefon 05921/96-1523) und Henning Schmidt (Telefon 05921/96-1528) von der Abteilung für Bauwesen beim Landkreis Grafschaft Bentheim.