Feinstaubplaketten erforderlich
Seit dem 1. Januar 2008 haben die Städte Berlin, Hannover und Köln die ersten Feinstaubzonen in der Bundesrepublik Deutschland eingerichtet. In den Innenstädten ist eine Zufahrt mit dem Kraftfahrzeug nur noch zulässig, wenn am Fahrzeug eine den Abgaswerten entsprechende Feinstaubplakette angebracht ist. Für den Fall, dass ohne diese Plakette die Feinstaubzone durchfahren wird, kann dies mit einem Bußgeld von 40 € und einem Punkt in Flensburg geahndet werden.
Feinstaubplaketten können bei allen Zulassungsbehörden, Werkstätten, die eine Abgasuntersuchung durchführen dürfen, sowie bei allen Überwachungsorganisationen (TÜV, DEKRA, GTÜ, KÜS etc.) erworben werden. Auch die Zulassungsstellen des Landkreises Grafschaft Bentheim (am Informationsschalter in der Hauptstelle in Nordhorn sowie in den beiden Außenstellen in Bad Bentheim und Emlichheim) bieten die Plaketten zum Preis von 5,40 € an. Die Farbe der Plakette richtet sich nach dem Ausstoß der Feinstaubpartikel. Dabei steht eine grüne Plakette für ein Fahrzeug mit einem geringen Schadstoffausstoß und eine rote Plakette mit einem relativ hohen Schadstoffausstoß.Die Öffnungszeiten der Zulassungsstellen sind inNordhorn:
Mo.: 7.30 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 16.00 Uhr
Di. und Mi.: 7.30 – 12.00 Uhr
Do.: 7.30 – 12.00 Uhr und von 14.00 – 17.00 Uhr
Fr.: 7.30 – 15.00 Uhr
Sa.: 9.00 – 11.00 UhrEmlichheim und Bad Bentheim:
Mo.-Fr.: 9.00 – 12.00 Uhr und von 14.30 – 17.00 Uhr
Sa.: 9.00 – 11.00 Uhr