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Beratungskosten: Klarstellung des Landkreises

Zu der Berichterstattung in den Grafschafter Nachrichten vom heutigen Tage unter der Überschrift "SPD fordert Klartext von der Verwaltung" ist es wichtig, noch einmal folgende Sachverhalte zu verdeutlichen: Die Kreisverwaltung steht zu ihrem Eingeständnis, die mit den zusätzlichen Beratungsleistungen konkret verbundenen Kosten in den Gremien gegenüber der Politik verspätet kommuniziert zu haben. Es kann nicht die Rede davon sein, diese Kostensteigerungen seien "unbemerkt" geblieben.

Ebenso wichtig ist in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass es keinerlei rechtliche Notwendigkeit gab, weitere Beschlüsse zu fassen. Auch unter haushaltsrechtlicher Betrachtung gibt es kein Versäumnis. Insoweit muss auch der Äußerung des Kreistagsabgeordneten Meinhard Hüsemann, dass Beschlüsse mit einem Volumen von über 110.000 € der Kreistag zu fassen habe, deutlich widersprochen werden. Gemäß der Niedersächsischen Kommunalverfassung und der Hauptsatzung des Landkreises gilt dieses für den Verkauf von Kreisvermögen (z.B. Grundstücke), nicht aber für die Verfügung über im Haushalt veranschlagte Mittel.Es ist zutreffend, dass die Grundlage für die Beauftragung ein Angebot der beiden Beraterunternehmen gewesen ist. Richtig ist jedoch auch, dass darin ebenfalls deutlich gemacht wurde, dass zusätzliche Beratungsleistungen in Form von Stunden- bzw. Tagessätzen abgerechnet würden. Ausgangsauftrag war die Begleitung und Durchführung eines Vergabeverfahrens zur Einrichtung einer ÖPP-Gesellschaft. Richtig und wichtig ist dabei, dass der Auftragsinhalt im laufenden Prozess durch alle Beteiligten aus Politik und Verwaltung im Konsens verändert und erweitert worden ist, so dass die zusätzlichen Leistungen nach Stunden- bzw. Tagessätzen vergütet wurden. Konsens ist und war es auch, dass für ein rechtssicheres Ausschreibungsverfahren eine solche qualitativ hochwertige Beratung unabdingbar ist.Seitens der Kreisverwaltung ist vor diesem Hintergrund von einem höheren Aufwand ausgegangen worden. Dieses ist anhand der entsprechenden Haushaltsansätze (Beratungskosten Abfallwirtschaft) für die Jahre 2010 bis 2013 ersichtlich. Dort wurden insgesamt bereits 870.000 € eingestellt. Weitere 250.000 € stehen im Haushalt des Abfallwirtschaftsbetriebes zur Verfügung. Noch einmal: Das objektive Versäumnis, das die Kreisverwaltung sich vorzuhalten hat, ist die verspätete Weitergabe der Kostenübersicht an die Politik. Hier ist die Kreisverwaltung intensiv bemüht, dieses Kommunikationsversäumnis mit der Politik aufzuarbeiten, um für die Zukunft eine Optimierung zu erzielen.

 

erstellt am 21.12.2012

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