Landkreis setzt Rabenkrähenverordnung einstweilen außer Kraft
Der Landkreis Grafschaft Bentheim folgt der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg und setzt die Verordnung des Landkreises über die Aufhebung der Schonzeit für Rabenkrähen vom 6. Juni einstweilen außer Vollzug. Dieses hatte das OVG am Dienstag beschlossen, nachdem der NABU Landesverband Niedersachsen gegen die Maßnahme des Landkreises Klage eingereicht hatte.
Das Gericht stellte in einer sog. summarischen Prüfung fest, dass „der Antrag nicht von vornherein unzulässig“ und auch „nicht offensichtlich unbegründet“ sei. In der weiteren Abwägung merkte das OVG an, dass „die negativen Folgen für die Landwirtschaft bei vorläufiger Aussetzung des Vollzugs der Rechtsverordnung in dem Fall, dass der Normenkontrollantrag später keinen Erfolg hat, deutlich weniger schwer als die negativen und irreparablen Folgen für die von dem Antragsteller verfolgten Belange des Naturschutzes bei Unterbleiben der einstweiligen Anordnung und späterem Erfolg in der Hauptsache“ wiegen würden.
Eine endgültige Entscheidung erfolgt in einem Normenkontrollverfahren, das noch nicht terminiert ist.
Der Beschluss des OVG Lüneburg bedeutet, dass die Jagdzeit für Rabenkrähen im Landkreis erst am 1. August 2013 beginnen wird.