Herbstseminar für Betreuer und Interessierte
Ein weiteres Herbstseminar für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Interessierte bietet die Arbeitsgemeinschaft der Betreuungsstelle- und vereine an. Am Montag, 12. Oktober 2015, um 19 Uhr in der Volkshochschule Nordhorn, Vortragsraum 115, wird Richter Wolfgang Nentwig vom Amtsgericht Nordhorn das Thema „Vorsorgevollmacht“ näher beleuchten.
Weder zwischen Ehepartnern noch zwischen Eltern und volljährigen Kindern gibt es eine automatische oder gesetzliche Vertretung. Wer keine Vorsorge getroffen hat, für den wird im Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit zum Beispiel bei einer Demenzerkrankung durch das Amtsgericht ein rechtlicher Betreuer bestellt. Mit einer Vorsorgevollmacht kann im Voraus festgelegt werden, wer die Vertretung übernehmen und Entscheidungen treffen soll. Wie eine solche Vollmacht auszusehen hat, ab wann und wie lange sie gilt, welche inhaltlichen Formulierungen wichtig sind, darüber wird an diesem Abend informiert.