Zuzug von Flüchtlingen hat sich auch in der Grafschaft Bentheim normalisiert
Die aktuelle Situation der Asylsuchenden und Flüchtlinge im Landkreis Grafschaft Bentheim war eines der Themen, die jüngst im Ausschuss für Feuerschutz und Ordnung auf der Tagesordnung standen. Im laufenden Jahr (Stand 17. Mai 2016) wurden dem Landkreis Grafschaft Bentheim 812 Personen zugewiesen und auf die kreisangehörigen Gemeinden/Samtgemeinden verteilt:
- Bad Bentheim 94
Emlichheim 103
Neuenhaus 107
Nordhorn 314
Schüttorf 73
Uelsen 35
Wietmarschen 85
Es waren vor allem Menschen aus Syrien (228), Afghanistan (170), Irak (171), Pakistan (44) und dem Sudan (39), die in der Grafschaft Bentheim untergekommen sind.
Thomas Heinrich, Leiter der Abteilung Ordnung beim Landkreis Grafschaft Bentheim, wies darauf hin, dass der Zuzug von Asylsuchenden und Flüchtlingen 2016 faktisch zum Erliegen gekommen sei. Diese Entwicklung hängt auch damit zusammen, dass in den Monaten Januar und Februar aus den landesweit vorgehaltenen Notunterkünften sowie den überfüllten Erstaufnahmeeinrichtungen Personen in sehr großer Anzahl den Landkreisen zugewiesen worden sind. In der Folge hat sich die Belegung der Erstaufnahmeeinrichtungen normalisiert und eine Vielzahl von Notunterkünften konnte geschlossen werden.
Zur vollständigen Darstellung der Entwicklung sei es wichtig, so Thomas Heinrich, den Blick auch auf die Zahl der bisherigen Ausreisen im Jahr 2016 zu richten. Mit Stand 17. Mai hätten insgesamt 142 Personen den Landkreis Grafschaft Bentheim verlassen. 135 Personen seien freiwillig ausgereist, sieben Personen mussten abgeschoben werden.
83 weiteren Personen ist eine Grenzübertrittsbescheinigung zur Überwachung der freiwilligen Ausreise ausgehändigt worden. Diese Personen warten derzeit noch auf ihre Ausreise. Die Wartezeit entsteht im Wesentlichen durch Einschränkungen in der Flugeinplanung bzw. durch die Notwendigkeit, die erforderlichen Passdokumente vorliegen zu haben.
Im Landkreis Grafschaft Bentheim konnten 693 Personen noch keinen Asylantrag stellen, da das Bundesministerium für Migration und Flüchtlinge mit der Bearbeitung noch immer im Verzug sei. Dies, so Thomas Heinrich, sei für alle Seiten ein unbefriedigender Zustand, da u.a. mit integrationsfördernden Maßnahmen nicht im vollen Umfang begonnen werden könne.