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Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

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Besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen

Seit dem 21. November 2016 ist eine Eilverordnung des Bundes in Kraft getreten, die, kleinere Geflügelhaltungen (unter 1000 Tiere) und Hobbyhaltungen vor dem H5N8-Virus schützen soll.

Auf den Internetseiten Auf den Internetseiten www.tierseucheninfo.niedersachsen.de können die einzelnen Vorschriften nachgelesen werden.

 

Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat zudem ein Bürgertelefon eingerichtet, bei dem insbesondere Geflügelhalter bei der Umsetzung der neuen Vorschriften unterstützt werden sollen. Die Experten der Task Force Veterinärwesen sind unter der Telefonnummer 0441/57026444 erreichbar.

 

Die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Landkreises Grafschaft Bentheim hat zudem ein Merkblatt erstellt, das den Haltern einige Verhaltensmaßregeln und Empfehlungen bietet:

 

1.) Keine anderen Geflügelbestände aufsuchen.

 

2.) Zutritt für fremde Personen unterbinden; nur Personen in den Bestand lassen, die den Bestand unbedingt aufsuchen müssen (Tierarzt, Amtstierarzt). - Schutzkleidung (Overall und Einmalstiefel) für Ausnahmefälle vorhalten. - Grundsätzlich bei der Versorgung der Tiere gesonderte Kleidung und Schuhwerk tragen und nach der Benutzung stets reinigen und desinfizieren - Einrichtung zum Waschen der Hände und zur Desinfektion der Schuhe bereithalten.

 

3.) Möglichst keine Bruteier, Küken oder Zuchttiere verkaufen oder zukaufen

 

4.) Kein Verfüttern von Speiseabfällen und Eierschalen!

 

5.) Desinfektionseinrichtung für Hände und Schuhwerk schaffen.

 

6.) Gesetzlich vorgeschriebene Impfung gegen Newcastle Disease regelmäßig nach Angaben des Impfstoffherstellers von einem Tierarzt durchführen lassen (Hühner, Puten).

 

7.) Meldepflicht nach § 24 b Viehverkehrsordnung (ViehVerkV) erfüllen.

 

8.) Bestandsregister mit Aufzeichnung von Zugängen, Abgängen und Verenden von Geflügel. Ab einer Bestandsgröße von 10 Tieren sind zusätzlich Aufzeichnungen über die gelegten Eier zu führen.

 

9.) Bei Erkrankung und hohen Verlusten (in 24 Stunden mindestens 3 Tiere bzw. bei einer Bestandsgröße von über 100 Tieren mehr als 2 vom Hundert der Tiere) ist sofort der Haustierarzt zu unterrichten. Bei Enten und Gänsen schon den Haustierarzt hinzuziehen, wenn die Sterblichkeit geringgradig ansteigt.

 

10.) Die Stallungen und Volieren in einem guten baulichen Zustand halten.

 

11.) Regelmäßige Schadnagerbekämpfung in den Stallungen und im Außenbereich durchführen.

 

An dieser Stelle wird nochmals auf die Aufstallungsverpflichtung für sämtliche Geflügelhaltungen hingewiesen. Die bekannten Biosicherheitsmaßnehmen sind weiterhin strikt einzuhalten.

 

Bei weiteren Fragen ist das Veterinäramt des Landkreises Grafschaft Bentheim unter der Telefonnummer 05921/96-06 oder Email: veterinaeramt@grafschaft.de erreichbar.

 

erstellt am 22.11.2016

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