Aufstallungspflicht wird nicht verlängert
Die Verpflichtung zur Aufstallung sämtlichen Geflügels im Landkreis Grafschaft Bentheim endet mit dem 30. April 2017. Die Entscheidung wurde nach eingehender Risikobewertung durch die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz getroffen. Die Verpflichtung war nach Ausbrüchen der Vogelgrippe auch in Niedersachsen angeordnet worden. Weiterhin gilt es jedoch, die bekannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.
Informationen finden sich unter www.tierseucheninfo.niedersachsen.de.
erstellt am 28.04.2017