Waldbrandgefahr: Landkreis erlässt Waldbrandverordnung
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat der Landkreis Grafschaft Bentheim eine Waldbrandverordnung erlassen, die ab sofort gilt. Sie wird erst wieder aufgehoben, sobald die erhöhte Waldbrandgefahr nicht mehr besteht. Nach der Verordnung ist es ist verboten, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten Straßen, befahrbare Wege sowie markierte Wander- und Reitwege zu verlassen.
Außerdem ist es untersagt, in Wäldern, Mooren und Heidegebieten oder in gefährlicher Nähe davon Feuer anzuzünden, zu rauchen und mit feuergefährlichen Gegenständen umzugehen.
Ausgenommen vom Verbot sind die Erledigung öffentlicher Aufgaben sowie die rechtmäßige Bewirtschaftung und Nutzung von Grundstücken.
Der Landkreis Grafschaft Bentheim hat sich in Abstimmung mit den Waldbrandbeauftragten zu diesem Schritt entschieden. „Auch wenn der Deutsche Wetterdienst in den kommenden Tagen eher von einer abnehmenden Gefahr ausgeht, so bleibt die Waldbrandgefahr weiter bestehen. Darum haben wir gewisse Verhaltensregeln im Rahmen einer Verordnung vorgeschrieben“, so Paul Uphaus, Leiter der unteren Naturschutz- und Waldbehörde beim Landkreis.
Ein Verstoß gegen die Verordnung gilt als Ordnungswidrigkeit und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Generell gilt es im Wald und in der freien Natur, erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit walten zu lassen, so auch bei Freizeitaktivitäten. Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht ebenfalls von liegengelassenen Flaschen und Glasscherben, aber auch entlang von Straßen durch achtlos aus dem Fenster geworfene Zigarettenkippen aus.
Alle Waldbesucher sollten zudem die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen blockieren. Autos sollten nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen.
Wird ein Waldbrand bemerkt, sollte die Feuerwehr sofort über die Notrufnummer 112 gerufen werden.