Pflegestufen werden zu Pflegegraden – Rund um das Thema Pflege
Im Januar 2017 ist das Gesetz zur Begutachtung der Pflegebedürftigkeit in Kraft getreten. Bislang orientierte sich die Begutachtung an Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens wie Essen, Mobilität und Pflege. Mit dem neuen Gesetz wird nicht die Erkrankung oder die Diagnose, sondern der Grad der Selbstständigkeit bestimmt.
Die Pflegebedürftigkeit wird somit nicht mehr in Pflegestufen sondern in Pflegegrade eingeteilt. Über diese wichtigen Änderungen und ihre Auswirkungen informieren Hanna Reurik und Paula Nordemann vom Pflegestützpunkt Landkreis Grafschaft Bentheim am Dienstag, 30. Oktober 2018, von 19.00 bis 20.30 Uhr im NINO-Hochbau, NINO-Allee 11, 48529 Nordhorn.
Diese Veranstaltung wird in Kooperation mit dem Pflegestützpunkt des Landkreises Grafschaft Bentheim angeboten. Weitere Informationen sind bei der Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft, Landkreis Grafschaft Bentheim, telefonisch unter 0 59 21/ 96 2303 erhältlich. Der Besuch ist kostenfrei. Eine vorherige Anmeldung (bis zum 22. Oktober 2018) ist jedoch erforderlich.