Breitbandausbau in der Grafschaft erreicht die nächste Stufe
Der Breitbandausbau in der Grafschaft Bentheim erreicht nun Stufe 2 der Ausbaustrategie. Es sollen nun unzureichend versorgte Adressen in Nordhorn und der Samtgemeinde Schüttorf ausgebaut werden.
Als unzureichend versorgt gelten Adressen, die nicht mit mindestens 30 Mbit/s versorgt werden können.
Das Ausbauverzeichnis basiert auf Daten der Telekommunikationsunternehmen. Diese Daten können jedoch Fehler und Lücken enthalten. Das kann dazu führen, dass Anspruchsberechtigte am Ende doch keinen kostenlosen Glasfaseranschluss bekommen können.
Deshalb ist jetzt die Bevölkerung gefordert: Prüfen Sie hier, ob Ihre Adresse richtig erfasst wurde!
Förderberechtigt sind nur Adressen, an denen bislang kein Telekommunikationsunternehmen einen Internetvertrag mit mindestens 30 Mbit Leistung anbieten kann. Wenn Sie Ihren Internetanschluss durch einen Vertrags- oder Anbieterwechsel auf über 30 Mbit bringen könnten, haben Sie keinen Anspruch auf den Glasfaseranschluss. Sofern jedoch an Ihrer Adresse auch mit Vertragswechsel nur weniger als 30 Mbit möglich sind, dann sollten Sie Ihre Teilnahmeberechtigung prüfen.