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Kreisausschuss berät über Verschiebung des Bürgerentscheids

Der von der Bürgerinitiative zum Erhalt der Eissporthalle am 1. September 2020 beim Landkreis Grafschaft Bentheim eingereichte Antrag auf Verschiebung des Bürgerentscheids wurde am heutigen Donnerstag im Kreisausschuss behandelt. Die Verwaltung hatte dem Kreisausschuss eine Beschlussvorlage aufbereitet, die u.a. den rechtlichen Aspekt einer Verschiebung thematisierte.

Der Gesetzgeber hat am 15. Juli 2020 aufgrund der Corona-Pandemie ein Gesetz zur Änderung niedersächsischer Rechtsvorschriften erlassen. Aus dieser Sonderregelung für epidemische Lagen ergibt sich, dass der Kreisausschuss auf Antrag der Bürgerinitiative die Fristen des Bürgerentscheids für die Dauer der festgestellten epidemischen Lage, höchstens jedoch für sechs Monate, verlängert.

 

Vor dem Hintergrund dieser rechtlichen Möglichkeiten kommt die Kreisverwaltung zu dem Schluss, dass dem Antrag der Bürgerinitiative zu folgen ist.

Letztmöglicher Termin für die Durchführung des Bürgerentscheids wäre somit der 4. April 2021. Auf dieses Datum fällt allerdings das Osterfest. Auch der Sonntag davor, der 28. März, kommt als Abstimmungstag nicht in Frage, da an diesem Tag die Osterferien beginnen. Als möglicher letzter Abstimmungstermin wurde nun der 21. März 2021 vorgeschlagen.

 

Da die im Kreisausschuss vertretenen Abgeordneten aufgrund der Kurzfristigkeit keine Möglichkeit hatten, die Thematik innerhalb ihrer Fraktionen zu beraten, hat der Kreisausschuss seine Entscheidung um eine Woche verschoben.

 

Im Anschluss an die Entscheidung des Kreisausschusses würden die kreisangehörigen Kommunen über die dann getroffene Entscheidung informiert und aufgefordert, die Versendung der Briefabstimmungsunterlagen einzustellen. Bis dahin beim Landkreis eingegangene Abstimmungsbriefe würden ungeöffnet vernichtet. Sowohl beim Landkreis als auch in den kreisangehörigen Kommunen wäre dann unmittelbar mit der Vorbereitung des neuen Abstimmungstermins zu beginnen.

 

erstellt am 03.09.2020

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