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Neue Förderprogramme für Gaststätten in der Corona-Pandemie

Ab kommender Woche gehen zwei neue Förderprogramme an den Start, die für das unter der Corona-Pandemie besonders leidende Gaststättengewerbe aufgelegt wurden. Wirtschaftsförderung des Landkreises Grafschaft Bentheim und der Grafschaft Bentheim Tourismus appellieren an Betriebe, davon Gebrauch zu machen. Ralf Hilmes, Wirtschaftsförderer des Landkreises, hebt besonders die dringlich erwartete Bundesförderung „Außerordentliche Wirtschaftshilfe November“ hervor: „Schon zu Beginn dieser aktuellen Lockdown-Phase war die Förderung vom Bund angekündigt worden. Sie dient dazu, Umsatzeinbußen, die den jetzt geschlossenen Gastronomien im November entstehen, zu einem guten Teil aufzufangen.“ Nach dem notwendigen planerischen Vorlauf starte das Programm nun.

Diese „November-Hilfe“ des Bundes gewährt Zuschüsse pro Woche der jeweiligen Schließung in Höhe von 75% des durchschnittlichen wöchentlichen Umsatzes im Vergleichsmonat November 2019. Sie gilt für Unternehmen, die aufgrund der Schließungsverordnung des Landes ihren Geschäftsbetrieb einstellen mussten. Die Antragstellung erfolgt über die IT-Plattform der Überbrückungshilfe. Dazu Hilmes: „Auch wenn das EDV-System für die Förderung noch nicht zu 100% steht, können ab kommender Woche zumindest erste Abschlagszahlungen auf die Förderung beantragt werden.“

 

Wichtig ist, dass die Förderung mit Unterstützung des Steuerberaters oder Wirtschaftsprüfers beantragt werden muss. Nähere Informationen: www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

 

Sonja Scherder, Leiterin des Grafschaft Bentheim Tourismus, richtet den Blick nach vorn: „Für Gastronomiebetriebe, die sich auf den Restart vorbereiten und dafür investieren wollen, bietet das Land Niedersachsen eine eigens dafür entwickelte, niedrigschwellige Investitionsförderung an.“ Mit Zuschüssen von bis zu 80% sei das Programm hochinteressant. Es sollte unbedingt in Betracht gezogen werden, wenn in Maßnahmen investiert werde, die einer nachhaltigen Betriebsführung in ökologischer, ökonomischer und/oder sozialer Hinsicht dienten oder bestehende Arbeitsprozesse optimierten und damit Arbeitsplätze und/oder den Weiterbetrieb des Unternehmens sicherten. Anträge können ab dem 25. November 2020 über das Kundenportal der NBank gestellt werden.

 

Scherder empfiehlt, vor der Antragstellung eine Beratung durch die zuständige NBank in Anspruch zu nehmen. Kontakt: Telefon 0511 / 30031-333, Mail beratung@nbank.de. Weitere Informationen unter www.nbank.de.

 

Hilmes und Scherder kündigen an, dass am 3. Dezember 2020 gemeinsam mit dem Kreisverband des DEHOGA in Form in Form eines Live-Videos auf Facebook ebenfalls über die Programme informiert werde. Nähere Infos dazu sowie allgemeine Auskünfte erteilen die Wirtschaftsförderung des Landkreises Grafschaft Bentheim, Lisa Kleinebrinker (Tel.: 05921/96-2300 - wifoe@grafschaft.de), und der DEHOGA Kreisverband Grafschaft Bentheim unter www.grafschafter-gastronomie.de.

 

erstellt am 19.11.2020

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