Startseite DE ENG

Grafschaft Bentheim
header1
header2
header3
header4


Menu

Sekundaere Navigation

  • Aktuelles
  • Informationen zum Coronavirus
  • Bürgerservice,
    Kreishaus & Politik
    • Profil
    • Dienstleistungen
    • Abteilungen
    • Mitarbeiter
    • eServices
    • Politik
    • Wahlen
    • Migration
    • Veranstaltungen des Landkreises
    • Arbeitgeber Landkreis
    • Leitbild
    • Gleichstellungsbüro
    • Ideen & Beschwerden
    • Datenschutz
    • Ausschreibungen
    • Bekanntmachungen
    • Haushalt & Vergaben
    • Satzungen und Verordnungen
    • Info
    • Zahlen, Daten, Fakten
    • Pressearchiv
  • Gesundheit,
    Familie & Soziales
  • Tourismus,
    Freizeit & Kultur
  • Arbeit,
    Wirtschaft & Bildung
  • Umwelt,
    Bauen & Ordnung

Kontakt

Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



Container-Bereich

Webcode


Häufig gesucht

Bürgerentscheid
 
Kennzeichenreservierung
 
Impfen & Impfzentrum
 
Pflichtumtausch Führerschein
 
Bürgerportal
 
Bauauskunft-Online
 
Grafschafer Atlas
 
Elternwegweiser
 
Landrat Uwe Fietzek
 
Abfallwirtschaft
 
Bekanntmachungen
 

Bürgerentscheid Eissporthalle

Bürgerentscheid Eissporthalle

Neuer Service

Online-Terminvergabe

 

Mit dem Online-Service der Führerschein- und Zulassungsstelle, können Sie Termine bequem von zu Hause oder unterwegs buchen. Derzeit sind keine Termine in Bad Bentheim möglich.

 

Zur Terminbuchung


Neue Plattform

Bürgerportal

Alle eServices auf einen Blick!


Politik

Politik

Baubroschüre

Baubroschüre

Orte des Landkreises


  • Bad Bentheim
  • Emlichheim
  • Neuenhaus
  • Nordhorn
  • Schüttorf
  • Uelsen
  • Wietmarschen


Content-Bereich

Diese Seite drucken
Vorlesen

Neue Allgemeinverfügung zur Maskenpflicht

„Der Mund-Nasen-Schutz ist im Alltag eine besonders sinnvolle Maßnahme, um die Ausbreitung des Virus, speziell in geschlossenen Räumen, zu verhindern. Da der Inzidenzwert in der Grafschaft Bentheim mit 117,4 weiterhin deutlich über dem angestrebten Wert von 50 liegt, wird ab Montag, 11. Januar 2021, eine neue Allgemeinverfügung gelten. Dieser Verfügung verlängert die Maskenpflicht in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie medizinischen Berufen und regelt gleichzeitig das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes während des Schulunterrichts. Dies geht über die Verordnung des Landes hinaus“, erläutert Erster Kreisrat Dr. Michael Kiehl.

 

Mit Blick auf die Verlängerung des Lockdowns (Schließung Einzelhandel) und die Verstärkung der Kontaktbeschränkungen durch die neue Landesverordnung, wird die Maskenpflicht in der Nordhorner Innenstadt nicht verlängert.

 

Ab Montag, 11. Januar, gilt:

  • Maskenpflicht in allen allgemein- und Berufsbildenden Schulen (Sek I und II) während des Unterrichts. Ausgenommen sind Primarstufe und Förderschulen. Außerdem besteht die Pflicht zum Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung nicht bei der Ausführung berufsbezogener, dauerhafter schwerer körperlicher Tätigkeit, bei der Sportausübung und während Abschlussprüfungen, Klausuren und Klassenarbeiten, solange die Personen einen Sitzplatz eingenommen haben und das Abstandsgebot von 1,5 m eingehalten wird.
  • Maskenpflicht auf Wochenmärkten wird verlängert.
  • Verpflichtendes Tragen von Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 (oder höherwertig/ ohne Ventil) in Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie in der ambulanten Pflege bleibt bestehen.
  • Verpflichtendes Tragen von Atemschutzmasken der Schutzklasse FFP2 (oder höherwertig) für Angehörige der Heilberufe und weitere medizinische Berufe bleibt ebenfalls bestehen.
  •  

Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 3. Februar 2021.

 

Vor rund zwei Wochen wurden eine Ausgangsbeschränkung sowie ein Besuchsverbot für Alten- und Pflegeeinrichtungen für das Kreisgebiet festgelegt.

„Hierzu werden wir die Entwicklung der Fallzahlen am Wochenende beobachten und am Montag eine Entscheidung treffen“, erklärt Dr. Michael Kiehl.

 

Beide Regelungen – Ausgangsbeschränkung und Besuchsverbot - gelten noch bis einschließlich 12. Januar 2021.

 

Zu Allgemeinverfügung

 

erstellt am 08.01.2021

Artikel versenden
Druckversion anzeigen


Impressum Datenschutz

Footer-Bereich

 
CITYWERK 2021
▲