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Bearbeitung des Regionalen Raumordnungsprogramms (RROP) vorläufig ausgesetzt

Derzeit überarbeitet der Landkreis Grafschaft Bentheim sein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP). Das RROP ist ein räumlicher Gesamtplan, der für die gesamte Grafschaft Bentheim raumordnerische Festlegungen zu unterschiedlichen Themenbereichen trifft. Das breit angelegte Beteiligungsverfahren für den 1. Entwurf des RROP wurde am 13. Juli 2020 eingeleitet.

Träger öffentlicher Belange, Städte und Gemeinden, privatwirtschaftliche Akteure sowie Bürgerinnen und Bürger konnten sich äußern. Von dieser Möglichkeit ist vielfach Gebrauch gemacht worden. Aktuell werden die rund 130 eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet. In einem weiteren Schritt wird eine fachliche Erwiderung dazu erarbeitet und dann aus den gewonnenen Erkenntnissen ein überarbeiteter 2. RROP-Entwurf entwickelt.

 

Ursprünglich sah der Zeitplan des Landkreises vor, im Laufe des Frühjahrs den 2. Entwurf noch einmal zur Diskussion zu stellen. Dabei sollten eventuell weiterhin bestehende Bedenken mit den Kommunen, politischen Vertretern, den Trägern öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit erörtert werden.

 

Der Landkreis hat sich nun jedoch dazu entschieden, diesen Verfahrensschritt aus zwei Gründen auszusetzen: Einerseits macht die weiterhin kritische Pandemielage die erforderlichen Veranstaltungen und Beratungen mit betroffenen Akteuren unmöglich. Diese Einbindung ist dem Landkreis aber ein wichtiges Anliegen. Andererseits hat das Land Niedersachsen im Dezember den Entwurf des geänderten Landesraumordnungsprogramms (LROP) veröffentlicht und seinerseits ein Beteiligungsverfahren eingeleitet.

 

„Daraus ergibt sich auch für uns Anpassungsbedarf bei den Festlegungen im RROP-Entwurf. Es macht daher Sinn, den RROP-Entwurf auch anhand des geänderten LROP zu überarbeiten. Wir nehmen damit gern auch die öfter geäußerte Anregung auf, die LROP-Neufassung im RROP einzuarbeiten“, erläutert der Erste Kreisrat Dr. Michael Kiehl. Das Aussetzen des weiteren Verfahrens zur Neuaufstellung des RROP biete somit die Möglichkeit einer besseren Einbindung aller maßgeblichen Akteure und die Chance, das in Änderung befindliche LROP bei der Überarbeitung des RROP gleich mit zu berücksichtigen.

 

erstellt am 21.01.2021

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