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Eichenprozessionsspinner: Gemeinden sind vorbereitet

Im Frühjahr werden die Raupen des Eichenprozessionsspinners sich wieder flächendeckend in der Grafschaft Bentheim ausbreiten. Die Kommunen im Landkreis Grafschaft Bentheim haben entsprechende Vorbereitungen getroffen und in Abstimmung mit dem Landkreis eine angepasste Bekämpfungsstrategie erarbeitet.

Problematisch sind insbesondere die feinen Brandhärchen der Raupen. Sie können bei manchen Menschen zu allergischen Reaktionen wie Hautirritationen oder Atembeschwerden führen. Die Gemeinden setzen weiterhin vorrangig auf das Absaugen der Nester und Raupen als wirkungsvolle Maßnahme zum Schutz der Bevölkerung. Darüber hinaus sollen die natürlichen Fressfeinde der Raupen (wie z.B. Meisen, Rotkehlchen und Kuckuck) durch beispielsweise die Anbringung von Nistkästen gestärkt werden. Die 2020 zu Testzwecken eingesetzten Baumringfallen haben sich nach übereinstimmender Auffassung der Kommunen als uneffektiv erwiesen. In ausgewählten Bereichen einiger Gemeinden kommen auch Biozide zum Einsatz.

Für die Absaugmaßnahmen wurden die Räume auf Basis der Erfahrungen aus 2019 und 2020 aufgeteilt. Die Reihenfolge der Absaugmaßnahmen ergibt sich aus den vier Kategorien, die im gesamten Landkreis Grafschaft Bentheim angewendet werden. Die Kategorisierung richtet sich vor allem danach, wie stark ein öffentlicher Standort von der Bevölkerung genutzt wird. Standorte der Kategorie 1 sind stark frequentierte öffentliche Bereiche wie zum Beispiel Schulen und Kindergärten. Sie haben die höchste Priorität und werden als erstes abgesaugt. Danach folgen die weniger stark frequentierten Standorte der Kategorien 2 und 3. An Standorten der Kategorie 4 werden keine Absaugmaßnahmen durchgeführt. Eine Liste der kategorisierten Standorte stellen die Kommunen in Teilen ab Mitte/Ende April auf ihren Internetseiten zur Verfügung. Am effizientesten können die Absaugmaßnahmen nach der Verpuppung der Raupen durchgeführt werden. Im vergangenen Jahr war das ungefähr Mitte Juni.

 

Zusammenarbeit

Der Eichenprozessionsspinner stoppt nicht an der Ortsgrenze. Darum wird seine Bekämpfung inzwischen kreisweit koordiniert. Alle Kommunen beteiligen sich an einer entsprechenden Projektgruppe.

 

Keine Meldung erforderlich

In den Jahren 2019 und 2020 war praktisch jeder Eichenbaum in Nordhorn von den Eichenprozessionsspinnern befallen. Darum ist es inzwischen nicht mehr notwendig, den Kommunen die Sichtung von Raupen oder Nestern an öffentlichen Bäumen zu melden. Alle in Frage kommenden Standorte wurden bereits in eine der vier Kategorien eingeteilt und entsprechend priorisiert. An privaten Bäumen dürfen und werden die Kommunen nicht tätig werden. Sie empfehlen allen Eichenbaumbesitzer*innen, bei einem Raupenbefall ein Fachunternehmen mit der Entfernung zu beauftragen.

 

erstellt am 31.03.2021

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