Bekanntmachung - Waldbrandverordnung
Aufgrund der Trockenheit, die in den nächsten vierzehn Tagen nach derzeitiger Prognose anhalten und sich durch eine Hitzewelle noch verstärken soll, hat der Landkreis Grafschaft Bentheim eine Waldbrandverordnung erlassen, die ab sofort gilt. Sie wird erst wieder aufgehoben, sobald die erhöhte Waldbrandgefahr nicht mehr besteht. Rauchen, Feuer anzünden und Verlassen der Wege in Wald, Moor und Heide sind verboten.
Den Text der Waldbrandverordnung können Sie hier als pdf-Datei herunterladen: