Seminarthema Alkohol
Wer von der Polizei betrunken am Steuer aufgegriffen wird und dabei 1,6 oder mehr Promille Alkohol im Blut hat oder wer mehrfach alkoholisiert im Straßenverkehr auffällig wird, muss eine sogenannte medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchlaufen. Bei dieser Untersuchung müssen die Führerscheinwiederbewerber die Gutachter davon überzeugen, dass sie kein Problem (mehr) mit dem Alkohol haben. An dieser Hürde scheitern in der Regel bis zu 70 Prozent aller Untersuchten, weil sie die Ursachen ihres Fehlverhaltens nicht richtig erkannt und ihre Einstellung zum Alkohol während der Sperrfrist nicht wesentlich geändert haben. Die kirchliche Suchtkrankenhilfe des Caritasverbandes und die Drogenberatungsstelle im Landkreis Grafschaft Bentheim bieten deshalb im August 2004 ein Seminar
für alkoholauffällige Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer an. Ziel dieses Kurses ist es, Sachwissen zum Thema Alkohol zu vermitteln, ein Problembewusstsein für die Gefahren des Alkoholkonsums durch Verkehrsteilnehmer zu schaffen und damit die Wiedererlangung des Führerscheins zu erzielen.
Voraussetzung für die Teilnahme an diesem Seminar ist eine vorangegangene Einzelberatung, um eine tiefergehende Alkoholproblematik, die andere Hilfsangebote notwendig machen würde, auszuschließen.
Weitere Informationen zu Zeit, Ort und Umfang des Seminars erteilen die Kirchliche Suchtkrankenhilfe (Caritasverband), Bentheimer Straße 33, Nordhorn, Telefon (05921) 858621 und die Drogenberatungsstelle (DROB) Kistemakerstraße 5-6, Nordhorn, Telefon (05921) 38928.