Landkreis bleibt Fördergebiet
Die Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe künftig stärker auf die Probleme des ländlichen Raums ausgerichtet werden. Dies teilte das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) mit. Die Änderung des Rahmenplanes ist zum 1. Oktober 2008 in Kraft getreten. Insofern ist davon auszugehen, dass der Landkreis Grafschaft Bentheim sogenanntes D-Fördergebiet bleiben und die Förderung von KMU im Kreisgebiet auch weiterhin möglich sein wird. Dies bedeutet, dass Unternehmen, die investieren wollen und die Voraussetzungen für eine Förderung nach der Gemeinschaftsaufgabe erfüllen, bis 2013 einen Zuschuss zu der Investition erhalten können.
Dies war eines der Themen auf der jüngsten Sitzung des Wirtschafts- und Tourismusausschusses, der in den Räumen der Fa. Neuenhauser Maschinenbau GmbH in Neuenhaus zusammengekommen war und sich unter anderem mit der Breitbandversorgung befasste.
Vor Beginn der Sitzung hatten die Ausschussmitglieder Gelegenheit, sich im Rahmen einer Betriebsbesichtigung einen Eindruck vom Unternehmen zu verschaffen. Die Mitglieder berieten weiterhin das Euregio-Projekt Bürgerberatung (für Grenzpendler) sowie über das touristische Großprojekt Ferien- und Freizeitpark Itterbeck. Außerdem wurden die Mitglieder des Ausschusses über den Sachstand des LEADER Prozesses in der Grafschaft Bentheim informiert.