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Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Reger Zulauf zu Veranstaltungen zum Thema „Erweitertes Führungszeugnis"

Zum 1. Mai 2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Es regelt auch, wer im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit aufgrund einer einschlägigen Vorstrafe nicht mehr tätig sein darf. Der Landkreis Grafschaft Bentheim wird in diesem Jahr Vereinbarungen mit den Vereinen und Verbänden schließen, wonach diese sich unter bestimmten Aspekten von ihren ehren- und nebenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erweiterte Führungszeugnisse vorlegen lassen müssen. Um die Vereine über die Regelungen zum erweiterten Führungszeugnis und zum Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen zu informieren und mit ihnen zu diskutieren, wurden Ende März drei dezentrale Informationsveranstaltungen durchgeführt. Daran nahmen insgesamt 280 Vertreter aus Grafschafter Vereinen teil.

Sowohl Kirchengemeinden, als auch Sportvereine, Musikvereine oder Hilfsorganisationen waren der Einladung des Landkreises nach Neuenhaus, Nordhorn oder Bad Bentheim gefolgt. Kreisjugendpfleger Dirk Becker verdeutlichte dabei, was in Zukunft anders wird und unter welchen Voraussetzungen das erweiterte Führungszeugnis vorgelegt werden muss. Dabei spielt insbesondere auch der Datenschutz eine erhebliche Rolle. Da es sich um ein Bundesgesetz handelt, gibt es bei der Umsetzung nur wenig Spielraum. Ausgehändigt wurde am Ende der Veranstaltungen ein Merkblatt mit verschiedenen Mustervorlagen zur Beantragung des erweiterten Führungszeugnisses und mit Hinweisen, wann die Vorlage notwendig ist sowie die entsprechenden Datenschutzrichtlinien.

 

Neben den Mitarbeitern der Jugendpflege und des Jugendschutzes des Landkreises standen auch die Leiterin des Fachbereiches Familie und Bildung, Gunda Gülker-Alsmeier sowie Jens Lübben, Leiter der Rechtsabteilung, für anschließende Fragen zur Verfügung.

 

Grundsätzlich waren sich die anwesenden Vertreter der Vereine und Verbände einig, dass das neue Gesetz bezüglich des Kinderschutzes ein wichtiger Baustein ist. Viele Vereine und Kirchengemeinden bzw. deren Kreis- und Landesverbände bieten bereits Bausteine an, mit denen sie ihre Mitgliedsverbände für das Thema sensibilisieren und die ehren- und nebenamtlichen Mitarbeiter fortbilden. Der Landkreis Grafschaft Bentheim wird dafür ein Kinderschutzkonzept entwickeln. Dabei soll zunächst betrachtet werden, welche Angebote und Maßnahmen bereits existieren, um dann entsprechend Materialien zur Unterstützung zu entwickeln und weitere Angebote z.B. in Form von Fortbildungen zu machen.

 

Ein wesentlicher Diskussionspunkt war der bürokratische Aufwand für die hauptsächlich ehrenamtlich strukturierten Vereine. Diese müssen eine Vertrauensperson finden, welche die erweiterten Führungszeugnisse einsieht und dokumentiert. Viele Vereine sehen sich bereits an ihrer Leistungsgrenze angelangt und sind nun gezwungen, diese Mehrarbeit zu leisten. Dass es trotz berechtigter Sorgen gelingen kann, berichtete Inge Lange, Vorsitzende des Vereins „Mentor-Die Leserlernhelfer“. Von ihren 250 ehrenamtlichen Mitarbeitern haben mittlerweile 90 % das erweiterte Führungszeugnis vorgelegt. Der Kinderschutz sei es wert, so laute die einhellige Auffassung der Mitarbeiter.

 

Die Kreisjugendpflege steht weiterhin für Fragen und Anregungen zu diesem Thema zur Verfügung. Informationsmaterialien, u.a. die an den Informationsabenden gezeigte Power-Point-Präsentation, sowie die Muster-Vordrucke, die Vereinbarung und eine Übersicht der Ansprechpartner können ab sofort auf der Homepage des Landkreises heruntergeladen werden:
Erweitertes Führungszeugnis

 

erstellt am 09.04.2014

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