Bundesförderung für Grafschafter Mobilitätsprojekt AMZUG
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt im Rahmen des Wettbewerbs „MobilitätsWerkStadt 2025“ rund 50 kommunale Projekte. Gemeinsam mit relevanten Akteuren aus Wirtschaft, Zivilgesellschaft und Forschung sollen die Kommunen lokal angepasste Lösungen für die Mobilität der Zukunft erarbeiten.

Haltepunkte des Regiopa-Express werden zu Mobilitätsstationen ausgebaut.
Foto: Manfred Ziethen
Der Landkreis Grafschaft Bentheim, vertreten durch die Planungsgesellschaft Grafschaft Bentheim, ist eine der ausgewählten Kommunen, die mit Förderung ein innovatives und nachhaltiges Mobilitätskonzept erarbeiten kann.
Im Fokus des Projekts mit dem Titel „Anschlussmobilität zukunftsfähig gestalten (AMZUG)“ steht, die bereits vorhandenen und in Teilen umgesetzten Maßnahmen zur nachhaltigen Mobilität in einem integrierten Gesamtkonzept zu bündeln.
Ein Mobilitätsmanager soll zusammen mit lokalen Akteuren (Städte und Gemeinden, Verkehrsunternehmen, andere Mobilitätsanbieter) ein Konzept zur Umsetzung der Verkehrswende im ländlichen Raum erarbeiten. Hierzu gehört z. B. der Ausbau der Haltepunkte des neuen SPNV zu nachhaltigen Mobilitätsstationen. In Ansätzen ist dies bereits geschehen (z.B. Fahrradabstellanlagen am Bahnhof Bentheim).
Die bereits bestehenden, unterschiedlichen Angebote nachhaltiger Mobilität sollen nach Möglichkeit gebündelt werden, damit z.B. Reisende nicht bei Anbieter A eine Fahrkarte kaufen, bei Anbieter B den Parkplatz bezahlen und bei Anbieter C einen Elektroroller ausleihen müssen.
Um die Nutzer mit ins Boot zu holen, wird für den Sommer eine öffentliche Veranstaltung mit interessierten Bürgern geplant. Das Projekt wird vom Lehrstuhl für Güterverkehrsplanung und Transportlogistik Bergischen Universität Wuppertal als Kooperationspartner wissenschaftlich begleitet.
Landrat Uwe Fietzek ist überzeugt, dass mit dem Projekt der Wandel zur nachhaltigen Mobilität deutlich vorangebracht werden kann: „Ich freue mich sehr darüber, dass wir den Zuschlag für eine Förderung bekommen haben und habe große Erwartungen an die Entwicklung dieses Konzeptes“, so Fietzek.
Die Förderung gilt zunächst für ein Jahr, zur Umsetzung und Verstetigung der geplanten und gemeinsam entwickelten Maßnahmen aus der ersten Phase kann sich die PGB für eine zweite Phase mit einer Laufzeit von drei Jahren und einer intensiven wissenschaftlichen Begleitung erneut bewerben. Ausgewählte Projekte werden zum Transfer und zur Verstetigung im Anschluss in einer dritten Projektphase gefördert.
