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„Baurecht hält mit Entwicklung nicht mit“ – Landrat weist Bundesminister auf Altenteiler-Problematik hin

Für Außenstehende klingt es komplex, für Betroffene ist es ein Ärgernis: es handelt sich um die baurechtliche Genehmigung der sogenannten Altenteiler. Landrat Uwe Fietzek hat die vermehrten Hinweise von betroffenen Grafschaftern aufgenommen und nun sowohl Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner als auch Bundesinnenminister Horst Seehofer angeschrieben. „Hier hat das Baurecht mit der Entwicklung nicht Schritt gehalten, es sollte daher unbedingt angepasst werden“, so Fietzek.

Worum geht es? Der Altenteiler dient auf landwirtschaftlichen Betrieben dem Generationenwechsel. In der Regel handelt es sich um ein freistehendes Wohnhaus, in dem die ältere Generation nach Übergabe des Betriebes lebt. Das Betriebsleiterwohnhaus dient dann dem Junglandwirt und seiner Familie als Wohnhaus. Nun werden jedoch Anfragen an den Landkreis herangetragen, ob neben dem Altenteiler noch weitere Wohneinheiten im Betriebsleiterwohnhaus möglich sind. Die Anfragen sind aus Sicht von Landrat Uwe Fietzek nachvollziehbar: „Wir haben eine immer bessere medizinische Versorgung. Die älteren Familienangehörigen können darum glücklicherweise länger eigenständig auf dem Hof leben.“ Darum sei es keine Seltenheit, dass drei Generationen – alle in bester Gesundheit und in voller Selbstständigkeit – auf dem Hof leben und dort mitarbeiten.

 

„Das Problem aber ist: Die Wohneinheiten, die wir baurechtlich auf einem Hof genehmigen können, umfassen nur die erste und zweite Generation“, erklärt Landrat Uwe Fietzek. Das Baugesetzbuch lasse es nicht zu, der „3. Generation“, also den Großeltern, im Falle der Errichtung eines Altenteilers die bisherige Wohneinheit zu lassen. Verwaltungsgerichte, die sich damit befassen, urteilen entsprechend. Und das bedeutet, dass im Falle der Genehmigung eines freistehenden Altenteilers – sofern vorhanden – eine zweite Wohneinheit im Betriebsleiterwohnhaus zurückgebaut werden muss. Nach Ansicht des Landrats führe dieses automatisch zu Konflikten zwischen den Generationen, da das Baugesetzbuch dem Jungbauern und seiner Familie auferlege, im Betriebsleiterwohnhaus mit der dritten Generation gemeinsam in einer Wohneinheit „unter einem Dach“ zu leben.

 

„Wir müssen es landwirtschaftlichen Familien ermöglichen, mit drei Generationen auf dem Hof zu leben, ohne dass wir den Generationen die Eigenständigkeit nehmen“, fasst Fietzek den Tenor seines Schreibens an die Minister zusammen. Eine Kopie des Vorschlags ging auch an die drei Bundestagsabgeordneten des Wahlkreises Mittelems. „Ich erhoffe mir von dort Unterstützung im aktuell laufenden parlamentarischen Verfahren“, so Fietzek abschließend.

 

erstellt am 16.02.2021

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