Beruflicher Wiedereinstieg nach der Elternzeit: Rechtliche Rahmenbedingungen
Am Donnerstag, 29. September 2016 geht es im NINO-Hochbau in Nordhorn von 10.00 bis 11.30 Uhr um das Thema „Rückkehr in den Beruf nach der Elternzeit“.
Nicht immer wartet nach der Rückkehr in den Betrieb eine angenehme Überraschung in Form eines Geschenkes für den neuen Erdenbürger auf die frischgebackenen Eltern. Deshalb sollten die Betroffenen die wichtigsten Antworten kennen auf Fragen wie „Habe ich Anspruch auf denselben Arbeitsplatz? Kann ich in Teilzeit arbeiten? Kann mir während der Elternzeit gekündigt werden?
Weitere Informationen erhalten Interessierte bei der Koordinierungsstelle Frauen und Wirtschaft, Tel. 05921/ 96 2302 oder im Internet unter www.koordinierungsstelle.grafschaft-bentheim.de. Eine vorherige Anmeldung bis zum 21. September 2016 zu dieser kostenfreien Veranstaltung ist erforderlich.