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Coronavirus: Osterfeuer sind strikt untersagt

„Um es klar zu sagen: auch ein kleines Osterfeuer im Familien- oder Freundeskreis kommt nicht in Frage. Osterfeuer sind in diesem Jahr strikt untersagt! Zuwiderhandlungen werden verfolgt und geahndet.“

„Leider müssen wir dieses Jahr auf das schöne Brauchtum der Osterfeuer verzichten“, bedauert Landrat Uwe Fietzek. In der aktuellen Situation würde das Abbrennen der Osterfeuer – gerade weil es ein soziales und geselliges Ereignis für Groß und Klein ist – ein nicht verantwortbares Ansteckungsrisiko bedeuten. Fietzek ergänzt: „Um es klar zu sagen: auch ein kleines Osterfeuer im Familien- oder Freundeskreis kommt nicht in Frage. Osterfeuer sind in diesem Jahr strikt untersagt! Zuwiderhandlungen werden verfolgt und geahndet.“

 

Dabei ergeben sich mögliche Bußgelder insbesondere aus dem Infektionsschutzgesetz (IfSG). Sie bewegen sich für den Ausrichter einer solchen Veranstaltung zwischen mind. 1.000,- € bis max. 5.000,- € und für die Besucher der Veranstaltung können zwischen 150,- bis 400,- € festgesetzt werden. Auf den Ausrichter können darüber hinaus weitere Bußgelder nach dem Bundes-Kreislaufwirtschaft- und Abfallgesetz (Krw-AbfG) zukommen.

 

In der gemeinsamen Videokonferenz des Landrates mit den Rathauschefs am vergangenen Montag waren sich die Bürgermeister ebenfalls darin einig, dass es in diesem Jahr auch keinen Ausweichtermin geben kann. Landrat Fietzek begrüßt die einheitliche Vorgehensweise im Landkreis: „Ich weiß, dass sich die Kollegin und die Kollegen ihre Entscheidung nicht leicht gemacht haben. Aber wir alle hoffen auf das Verständnis der Grafschafterinnen und Grafschafter und freuen uns darauf, die Tradition im kommenden Jahr wieder aufleben zu lassen.“

 

erstellt am 08.04.2020

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