Veröffentlichung des Abfallwirtschaftskonzeptes des Abfallwirtschaftsbetriebes Landkreis Grafschaft Bentheim gemäß §5 Abs. 2 NAbfG
Bedenken und Anregungen können eingereicht werden.
erstellt am 14.07.2020
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Bedenken und Anregungen können eingereicht werden.
Gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) haben öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger Abfallwirtschaftskonzepte zu erstellen und diese öffentlich auszulegen. Der Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes 2020 ist als Anlage beigefügt und kann zusätzlich auf der Internetseite des Abfallwirtschaftsbetriebes unter www.awb-grafschaft.de, Rubrik „Informationen“, Seite „Bekanntmachungen“ heruntergeladen werden. Zum Abfallwirtschaftskonzept können Bedenken und Anregungen an die unten angegebene Adresse per Mail oder auf dem Postweg schriftlich bis zum 28.8.2020 mitgeteilt werden.
Kontakt:
Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Grafschaft Bentheim (AWB)
van-Delden Str. 1-7, 48529 Nordhorn
Tel. 05921/96-1666, Fax: 05921/96-3420, E-Mail: abfallberatung@grafschaft.de