In der kommenden Woche verschickt der Landkreis Grafschaft Bentheim ein Anschreiben mit den wichtigsten Informationen zum Pflichtumtausch von Führerscheinen an die Grafschafter Haushalte. Hintergrund dieser Aktion ist die bundesweit geltende Umtauschpflicht von alten Führerscheinen.
„Betroffen von dem Pflichtumtausch sind alle Papierführerscheine und ältere Kartenführerscheine, die noch kein Gültigkeitsdatum besitzen. Die Fristen für den Umtausch variieren, da sie bei Papierführerschienen vom Geburtsjahr des Führerscheininhabers und bei Kartenführerscheinen vom Ausstellungsjahr des Führerscheins abhängig sind“, erläutert Mechthild Kramer, Leiterin der Straßenverkehrsabteilung.
Personen, die zwischen 1953 und 1958 geboren wurden, müssen ihren Führerschien beispielsweise bis zum 19. Januar 2022 umtauschen. In allen anderen Fällen gelten längere Umtauschfristen, wodurch kein sofortiger Umtausch nötig ist.
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