Gleichstellungsbüro
Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Grafschaft Bentheim
N.N.
Gleichstellungsbüro
Raum 220
van-Delden-Str. 1-7
48529 Nordhorn
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
GESCHLECHTERGERECHTIGKEIT ist in der Verfassung festgeschrieben. Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten ist es, mit gesetzlichem Auftrag auf die Erfüllung des verfassungsrechtlichen Gebots hinzuwirken.
Grundgesetz Artikel 3 Abs. 2:"Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin."
Nieders. Verfassung Artikel 3 Abs. 2 Satz 3:"Die Achtung der Grundrechte, insbesondere die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern ist eine ständige Aufgabe des Landes, der Gemeinden und Landkreise."
Da die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten des Landkreises aktuell nicht besetzt ist, wenden Sie sich bei Fragen bitte an die Mitarbeiterinnen im Gleichstellungsbüro, Tel.: 05921/961421 oder Mail: gleichstellungsbuero@grafschaft.de

Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten im Landkreis Grafschaft Bentheim (v.l.n.r.): Beate Sleefenboom (Samtgemeinde Emlichheim), Andrea Winter (Samtgemeinde Neuenhaus), Simone Schumski (Stadt Bad Bentheim), Julia Stegt (ehemalige Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Grafschaft Bentheim), Anja Milewski (Stadt Nordhorn), Ilona Milius (Gemeinde Wietmarschen), Heide Becker (Samtgemeinde Schüttorf) und Frieda Rotter (Samtgemeinde Uelsen).
Stadt Bad Bentheim: Simone Schumski |
Apotheker-Drees-Str. 1, 48455 Bad Bentheim |
Sprechzeiten: jeden 1. Mittwoch (im Familienservicebüro, Ochtruper Straße 10) und 3. Mittwoch im Monat (in der Apotheker-Drees-Str., 1. Etage, Raum 4) oder nach telefonischer Vereinbarung |
Samtgemeinde Emlichheim: Beate Sleefenboom |
Hauptstraße 24, 49824 Emlichheim |
Sprechzeiten: Dienstags (i. d. ungeraden Kalenderwochen) von 10.00 bis 11.30 Uhr (Rathaus, Zimmer 25) |
Samtgemeinde Neuenhaus: Andrea Winter |
Ortfeld 15, 49828 Lage |
Sprechzeiten: jeden 1. und 3. Montagvormittag im Monat nach vorheriger Terminabsprache im Familien Service Büro in der Hauptstraße 55 in 49828 Neuenhaus |
Stadt Nordhorn: Anja Milewski |
Bahnhofstraße 24, 48529 Nordhorn |
Sprechzeiten: im Rathaus jeden Mittwoch 10.00 bis 12.00 Uhr und jederzeit nach Vereinbarung |
Samtgemeinde Schüttorf: Heide Becker |
Rathaus, Markt 2, Zimmer 5, 48465 Schüttorf |
Sprechzeiten: jeden Dienstag von 11.00 bis 12.30 Uhr im Rathaus, Markt 2, Zimmer 5. Termine auch nach Vereinbarung! |
Samtgemeinde Uelsen: Frieda Rotter |
Am Iland 11, 49843 Uelsen |
Sprechzeiten: nach Vereinbarung im Familien Service Büro, Am Kindergarten 2a in Uelsen |
Gemeinde Wietmarschen: Ilona Milius |
Telefon: 05925 1734 oder 0162 4871997 |
Sprechzeiten: jeden 2. Mittwoch in Wietmarschen (altes Rathaus), jeden 3. Mittwoch in Lohne (Rathaus der Gemeinde Wietmarschen), jeweils 9.00 bis 11.00 Uhr |