Beteiligungsverfahren Wasserschutz
Als untere Wasserbehörde nimmt der Landkreis zahlreiche Aufgaben zum Schutz des Grundwassers und der oberirdischen Gewässer wahr. Dabei ist er auch zuständig für die Durchführung verschiedener förmlicher Verfahren. Dies können zum Beispiel Verfahren zum Erlass einer Verordnung zur Ausweisung eines Wasserschutzgebietes oder eines Überschwemmungsgebietes sein oder auch Gestattungsverfahren für größere wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers, bei denen eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen ist (z. B. Errichtung und Betrieb einer kommunalen oder industriellen Abwasserbehandlungsanlage, einer Anlage zur intensiven Fischzucht oder Ausbau eines Gewässers im Zusammenhang mit der Gewinnung von Bodenschätzen).
In allen vorgenannten Verfahren findet eine umfassende Beteiligung sogenannter Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit statt. Um allen Betroffenen und Interessierten die dem Verfahren zugrunde liegenden Unterlagen, wie z. B. Verordnungsentwürfe, Erläuterungsberichte, Gutachten, Karten und Pläne, möglichst einfach und bequem zugänglich zu machen, erfolgt neben der Auslegung in den betroffenen Kommunen auch die Bereitstellung an dieser Stelle.