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Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Vorlesen

Bürgerentscheid zur Eissporthalle Nordhorn am 21. März 2021
Informationen zur Abstimmung



+++ Erste Abstimmungsergebnisse finden Sie am Sonntag, 21. März, ab 18 Uhr auf der Startseite der Landkreis-Homepage. +++

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

liebe Bürgerinnen und Bürger,

 

als Kreisabstimmungsleiter möchte ich Ihnen einige allgemeine Informationen zum Ablauf des Bürgerentscheides zur Eissporthalle am Sonntag, den 21. März 2021 an die Hand geben. Zum besseren Verständnis haben wir diese Informationen in Frage-Antwort-Form für Sie aufbereitet.

 

Aus Gründen des Infektionsschutzes wird die Abstimmung ausschließlich per Brief und nicht in einem Abstimmungsraum ("Wahllokal") erfolgen. Die notwendigen Unterlagen erhalten Sie rechtzeitig per Post.

 

Ich bitte Sie: Nutzen Sie Ihr Recht auf Teilnahme an der Abstimmung!

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Michael Kiehl

Kreisabstimmungsleiter

 

Was ist ein Bürgerentscheid?

Ein Bürgerentscheid ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürger, in einer sachlichen Angelegenheit auf kommunaler Ebene nach den Grundsätzen der freien, gleichen und geheimen Wahl mitentscheiden zu können. Sie ist somit ein Instrument direkter Demokratie.

 

Bedingung für die Durchführung eines Bürgerentscheids ist ein zulässiges Bürgerbegehren. Hierzu sind der jeweiligen Kommune eine festgelegte Anzahl an Unterschriften von Unterstützerinnen und Unterstützern vorzulegen. Nach Prüfung auf deren Gültigkeit ist die Zulässigkeit durch den Hauptausschuss festzustellen. Anschließend ist innerhalb von drei Monaten ein Bürgerentscheid durchzuführen.

 

Nachdem die Vertrauenspersonen Unterschriften im Kreisgebiet gesammelt haben, ist durch den Kreisausschuss am 9. Juli 2020 die Anzahl der gültigen Unterschriften (10.005) und damit die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens festgestellt worden.

 

Worüber wird abgestimmt?

Formale Voraussetzungen für die Zulässigkeit eines Bürgerentscheids ist, dass die zur Abstimmung gestellte Frage mit „Ja“ oder „Nein“ zu beantworten ist und sich in der Zuständigkeit der Kommune bewegt.

 

Die Fragestellung des anstehenden Bürgerentscheids lautet:

 

„Sind Sie dafür, dass der Landkreis Grafschaft Bentheim die Eissporthalle in Nordhorn in der zurzeit bestehenden Größe schnellstmöglich saniert?“

 

Hintergrund des Bürgerentscheids ist das am 14. November 2019 angezeigte Bürgerbegehren. Die Initiatoren begründeten ihr Anliegen wie folgt:

 

„Die Eissporthalle in Nordhorn ist ein wichtiger sportlicher Eckpfeiler im Grafschafter Sportpark. Sie bietet seit mehr als 40 Jahren Kinder und Jugendlichen eine sinnvolle bewegungsintensive Freizeitbeschäftigung und wird deshalb auch für den Schulsport genutzt. Die Nordhorner Eissporthalle ist darüber hinaus ein Alleinstellungsmerkmal für die gesamte Region und gilt überregional als bedeutende Sportstätte, in der z.B. bereits mehrfach die Deutsche Eishockeynationalmannschaft zu offiziellen A-Länderspielen zu Gast war. Um den Eissport in Nordhorn und in der Grafschaft Bentheim auch für die nächsten Jahrzehnte zu gewährleisten sind wir der Überzeugung, dass die Eissporthalle in der jetzigen Größe saniert und erhalten bleiben muss.“

 

 

Darf ich abstimmen?

Am Bürgerentscheid dürfen die Personen teilnehmen, die …

 

  • Deutsche im Sinne des Art. 116 des Grundgesetzes oder Unionsbürger sind,
  • am Tag der Abstimmung 16 Jahre alt sind und
  • am Tag der Abstimmung seit drei Monaten ihren Hauptwohnsitz im Landkreis Grafschaft Bentheim haben.

 

Wie kann ich abstimmen?

Sofern Sie zur Abstimmung berechtigt sind, erhalten Sie in der Regel drei Wochen vor dem Sonntag des Bürgerentscheids eine schriftliche Abstimmungsbenachrichtigung. Auf dieser finden Sie die Informationen zur Abstimmung. Aufgrund der Pandemielage ist entschieden worden, diese Abstimmung als reine Briefabstimmung durchzuführen.

 

Damit Ihre Stimme bei Teilnahme per Briefabstimmung gültig ist, gilt es die Verfahrensschritte zu beachten:

Machen Sie auf dem Stimmzettel Ihr Kreuz und stecken Sie diesen gefaltet in den beigefügten Stimmzettelumschlag. Füllen Sie zudem den Abstimmungsschein aus und stecken Sie den Abstimmungsschein gemeinsam mit dem Stimmzettelumschlag in den vorgesehen Abstimmungsbriefumschlag. Diesen können Sie dann unentgeltlich per Briefpost an den Kreisabstimmungsleiter versenden.

Ihre Stimme können Sie durch Ankreuzen von „Ja“ oder „Nein“ auf dem Stimmzettel abgeben. Ein Muster des Stimmzettels finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

 

Wann ist der Bürgerentscheid erfolgreich?

Der Bürgerentscheid ist erfolgreich, wenn die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf „Ja“ lautet und diese Mehrheit mindestens 20 Prozent aller Abstimmungsberechtigten umfasst.

 

Beispiel: Von 100.000 Abstimmungsberechtigten haben 40.000 Personen tatsächlich an der Abstimmung teilgenommen. In diesem Fall müssten mindestens 20.000 gültige Stimmen mit „Ja“ vorliegen. Damit der Bürgerentscheid Erfolg hat, müssten weniger als 20.000 gültige „Nein“-Stimmen vorliegen.“

 

Bürgerentscheid

 

Was sagt das Ergebnis des Bürgerentscheids aus?

Wenn der Bürgerentscheid Erfolg hat, wirkt diese Entscheidung wie ein Beschluss des Kreistags. Die abgestimmte Maßnahme ist dann entsprechend der Fragestellung, über die abgestimmt wurde, umzusetzen.

 

Im Falle des Bürgerentscheids bedeutet dies, dass die Eissporthalle in der zurzeit bestehenden Größe schnellstmöglich durch den Landkreis Grafschaft Bentheim saniert werden müsste.

 

Wie kann eine Abstimmung während der Corona-Pandemie überhaupt stattfinden?

Die Abstimmung findet aufgrund der Pandemielage als reine Briefabstimmung statt. Sie müssen also kein "Wahllokal" aufsuchen.

 



Und hier finden Sie Informationen, die Ihnen bei der Entscheidungsfindung behilflich sein können:

1. Informationen zur Eissporthalle
Eine Aufstellung zur Entwicklung der Eissporthalle, den aufgetretenen Schäden und der möglichen Sanierung - mit Tabellen und Dokumenten (Prüfberichte) unter
Informationen zur Eissporthalle

2. Fragen und Antworten rund um die Eissporthalle
Eine Aufstellung von Fragen und den dazugehörigen Antworten, die ein weiteres Informationsangebot darstellen und für Sie von Interesse sein könnten unter
FAQs zur Eissporthalle

3. Mögliche Argumente für ein JA oder ein NEIN
Eine Übersicht mit möglichen Argumenten als Entscheidungshilfe
unter
Mögliche Argumente JA / NEIN

 


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