Startseite DE ENG

Grafschaft Bentheim
header1
header2
header3
header4


Menu

Sekundaere Navigation

  • Aktuelles
  • Informationen zum Coronavirus
    • Impfen & Impfzentrum
    • Schnelltestzentren
    • Corona - FAQ's
    • Gemeinsam für die Grafschaft
    • Für Unternehmen & Arbeitnehmer
    • Allgemeinverfügungen und Verordnungen
  • Bürgerservice,
    Kreishaus & Politik
  • Gesundheit,
    Familie & Soziales
  • Tourismus,
    Freizeit & Kultur
  • Arbeit,
    Wirtschaft & Bildung
  • Umwelt,
    Bauen & Ordnung

Kreisverwaltung vergibt Termine!

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie können in der Kreisverwaltung nur Besucher empfangen werden, die vorher einen Termin vereinbart haben. Innerhalb der Kreisverwaltung muss eine medizinische Gesichtsmaske (z. B. OP-Maske oder FFP2-Maske) getragen werden.

Wichtige Telefonnummern zur Terminabsprache

Corona-Hotline des Landkreises

05921 / 96-3333

 

 

Montag bis Donnerstag

 

8.30 bis 13.00 Uhr

13.30 bis 16.00 Uhr

 

Freitag

8.30 bis 13.00 Uhr

 

Für Fragen zu positiven Testergebnissen und zu Kontakten in Zusammenhang mit Covid-19-Erkrankungen stehen wir per Mail unter corona@grafschaft.de zur Verfügung.

 


Kontakt

Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



Container-Bereich


Content-Bereich

Diese Seite drucken
Vorlesen

Impfen & Impfzentrum

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht der häufigsten Fragen und Antworten rund um die Themen Impfzentrum, Terminvereinbarung und Impfen. 

 

 

Impfzentrum

 

Wo befindet sich das Impfzentrum?

Das Impfzentrum Grafschaft Bentheim befindet sich in der Paulstr. 4-8, 48529 Nordhorn auf dem Gelände der ERFO (Gewerbehalle).

 

Zum Herunterladen: Anfahrtskizze Impfzentrum Grafschaft Bentheim

Anfahrtskizze Impfzentrum Grafschaft Bentheim (0,61 MB)
Dokument vorlesen

 

Wo kann ich beim Impfzentrum parken?

Vor dem Impfzentrum sind ausreichend Parkmöglichkeiten entlang der Paulstraße vorhanden. Bitte nehmen Sie diese in Anspruch und fahren nicht durch das Tor auf das Gelände der ERFO.  Sollten Sie eine Gehbehinderung haben, können Sie von Ihrer Begleitperson dort nur herausgelassen werden.  

 

Ist das Impfzentrum mit den öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar?

Ja. Vom Hauptbahnhof aus sind es nur wenige Gehminuten (ca. 500 m Fußweg). Die nächste Bushaltestelle ist die die Haltestelle „Paulstraße“ ist ca. 230 m vom Impfzentrum entfernt. Nutzen Sie hierfür die Buslinie 30.

 

Bekomme ich die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel erstattet?

Mit der Vorlage Ihrer Impf –Terminbestätigung des Landes fahren Sie am Tag der Impfung kostenfrei mit den öffentlichen Verkehrsmitteln zum Impfzentrum. 

 

Wo erhalte ich Informationen bzgl. der ehrenamtlichen Mobilitätsdienste?

Die „Impfkümmerer“ in ihrer Gemeinde können Ihnen Auskunft über die ehrenamtlichen Mobildienste zur Verfügung stellen.

 

Was mache ich, wenn ich es nicht alleine schaffe, ein Impfzentrum aufzusuchen?

Zunächst sollten Sie, sofern das möglich ist, Ihre Angehörigen oder Bekannte bitten, Sie bei der Fahrt ins Impfzentrum zu unterstützen.

 

Wenn Sie gesundheitsbedingt auf einen Einzeltransport ins Impfzentrum angewiesen sind, sprechen Sie Ihrem Hausarzt an. Dieser kann Ihnen bei Bedarf einen Transportschein ausstellen. Eine mögliche Kostenübernahme müssen Sie vorab mit Ihrer Krankenkasse (telefonisch) abklären.

 

Wenn die Krankenkasse eine Kostenübernahme ablehnt, ist eine Kostenübernahme über das Land Niedersachsen möglich. Bringen Sie hierfür bitte Ihre Transportbescheinigung, bzw. die Taxiquittung, sowie Ihre Kontonummer (IBAN) mit zum Impftermin. Eine Weiterleitung der Unterlagen an das Land erfolgt vorübergehend über das Impfzentrum.

 

Sie können ebenfalls die ehrenamtlichen Fahrdienste in Ihrer Gemeinde in Anspruch nehmen, falls Sie nicht zu den transportberechtigten Personen gehören. Bitte erfragen Sie diese bei den „Impfkümmerern“ in Ihrer Gemeinde.

 

 

Terminvereinbarung

 

Wie vereinbare ich einen Impftermin?

Termine für das Impfzentrum in Nordhorn können über die Hotline des Landes Niedersachsen unter 0800 99 88 665 oder online auf www.impfportal-niedersachsen.de vereinbart werden.

Die Impfhotline ist montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr erreichbar. An Feiertagen ist die Hotline geschlossen.

Sie erhalten zwei Termine: Einen für die Erst- und einen für die Zweitimpfung. Für einen wirksamen Impfschutz müssen Sie beide Termine wahrnehmen!


Aufgrund der großen Nachfrage ist die Impf-Hotline des Landes nur eingeschränkt zu erreichen. Bitte haben Sie ein wenig Geduld und probieren Sie es zu einem späteren Zeitpunkt nochmal.

 

Kann ich frei wählen in welchem Impfzentrum ich geimpft werden möchte?

Nein. Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in der Grafschaft Bentheim können ausschließlich im Impfzentrum des Landkreises Grafschaft Bentheim in Nordhorn geimpft werden.

 

Kann eine andere Person einen Impftermin für mich vereinbaren?

Ja, das ist möglich. Diese Person benötigt folgende Angaben von Ihnen: Ihren Namen, Ihre Anschrift und Ihr Geburtsdatum. Für die online Terminvereinbarung wird zusätzlich eine Handynummer zur Terminbestätigung benötigt.

Erhalte ich nach der Terminvereinbarung eine schriftliche Bestätigung?

Ja. Sie können zwischen einer Terminbestätigung per E-Mail oder per Brief wählen. Die Terminbestätigung enthält neben den persönlichen Daten ihre beiden Impftermine, einen Termin-Code sowie die Adresse Ihres Impfzentrums.

 

Der Terminbestätigung beigefügt sind auch Anamnese- /Einwilligungs- und Aufklärungsbogen, die Sie unbedingt zum Impftermin mitbringen müssen.

 

Sie erhalten jeweils zwei Werktage vor den Terminen der 1. und 2. Impfung eine Terminerinnerung über den von Ihnen gewählten Kontaktweg.

 

Kann ich meinen Impftermin auch wieder stornieren?

Ja, das ist möglich. Bitte melden Sie sich in diesem Fall so früh wie möglich bei der Impfhotline des Landes Niedersachsen unter 0800 99 88 665, damit der frei gewordene Termin anderweitig vergeben werden kann.

 

Darf mich eine Person zum Impfen begleiten?

Ja, wenn dies zwingend erforderlich ist, um die Impfung erfolgreich durchführen zu können. Wer keine Möglichkeit hat eine Begleitperson mitzubringen, dem wird eine Unterstützungskraft vor Ort zur Verfügung gestellt.

 

 

 

Impfen im Impfzentrum

 

Welche Unterlagen muss ich zum Impftermin im Impfzentrum mitnehmen?

Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Terminbestätigung, diese erhalten Sie nach der Terminvereinbarung vom Land
  • Personalausweis,
  • Impfpass, falls vorhanden. Wenn kein Impfpass vorhanden ist, wird Ihnen eine Ersatzbestätigung im Impfzentrum ausgestellt.
  • Aufklärungshinweise mit Informationen zum Coronavirus und zur Impfung
  • Ausgefüllten Bogen zur Anamnese und Einwilligung mit Angabe von Vorerkrankungen.
  • Für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen ist möglichst der Vordruck des Landes Niedersachsen zu verwenden, der selbst ausgefüllt werden kann. Zusätzlich ist der Nachweis über die Pflegebedürftigkeit der Pflegeperson mitzubringen.

  • Kontaktpersonen von Schwangeren füllen möglichst den Vordruck des Landes Niedersachsen aus. Zusätzlich ist eine Kopie des Mutterpasses oder ein gleichwertiger Nachweis mitzubringen.

 

Bescheinigung Kontaktperson (258 KB)

 

 

Muss ich mich beim Impftermin ausweisen? Was mache ich wenn mein Ausweis nicht mehr gültig ist?

Ähnlich wie bei den Wahlen müssen Sie nachweisen, dass Sie auch für den Termin die angemeldete Person sind.

 

Hierzu reicht als Nachweis:

  • jedes amtliche Lichtbilddokument (Personalausweis, Führerschein, Schwerbehindertenausweis)
  • aber z.B. auch ein Rentenbescheid oder ähnliches, was eindeutig personenbezogen ist,
  • es reicht aber auch, wenn die Person bekannt ist, z.B. im Pflegeheim, die Angaben zur Person bestätigt werden oder jemand vom Impfteam die zu impfende Person kennt.
     

Kann zwischen (ggf. mehreren verfügbaren) Impfstoffen gewählt werden oder mir einen Impfstoff aussuchen?

Nein, eine Auswahl ist nicht möglich.

 

Darf mich eine Person zum Impfen begleiten?

Ja, wenn dies zwingend erforderlich ist, um die Impfung erfolgreich durchführen zu können. Wer keine Möglichkeit hat eine Begleitperson mitzubringen, dem wird eine Unterstützungskraft vor Ort zur Verfügung gestellt.

In welcher Reihenfolge wird geimpft?

Durch die Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Verlinkung) des Landes ist die Reihenfolge der impfberechtigten Personen festgelegt.

 

Grundsätzlich gilt, dass nur die Personen geimpft werden, die über die zentrale Terminvergabe des Landes einen Termin zugewiesen bekommen haben.

 

Impfreihenfolge (Land Niedersachsen):

 

Grafik (Land Niedersachsen) Impfreihenfolge (132 KB)
Dokument vorlesen

 

 

 

Allgemeine Informationen zur Corona - Impfung

 

Mit welchen unerwünschten Nebenwirkungen ist nach einer Impfung gegen COVID-19 zu rechnen?

Bei mehr als jedem 10. Impfling muss für einige Tage mit Symptomen als Ausdruck der vom Impfstoff ausgelösten Immunreaktion („Abwehrreaktion“) gerechnet werden, wie sie auch bei einfachen Infektionen mit Aktivierung des Immunsystems zu beobachten sind. Dazu gehören Müdigkeit, Abgeschlagenheit, Unwohlsein, Übelkeit, Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen, Schüttelfrost, Fieber und Durchfall sowie leichte Schmerzen an der Einstichstelle. Da diese Beschwerden als Impfreaktionen zu erwarten sind, besteht keine Meldepflicht, eine ärztliche Konsultation ist aber bei länger anhaltenden und gravierenden Symptomen erforderlich.

 

 

Ist mit allergischen Reaktionen bei der Impfung gegen COVID-19 zu rechnen?
 

Bei jeder Aufnahme von Nahrungsmitteln, Pollen, Insektengiften, Medikamenten oder Impfstoffen in den Körper oder bei Hautkontakt kann es zu allergischen Reaktionen kommen. Daher sind auch bei Impfung gegen COVID-19 allergische Reaktionen möglich. Es handelt sich in den meisten Fällen um kurzzeitige lokale Überempfindlichkeitsreaktionen im Bereich der Impfstelle am Oberarm. Schwere allergische Reaktionen im gesamten Körper (Anaphylaxie) sind sehr selten, man geht von einer Häufigkeit von 1 bis 10 Fällen auf 1 Mio. Impfungen aus. Schwerere Reaktionen treten meist kurz nach der Impfung auf, daher ist immer eine Überwachung für mind. 15 Minuten und bei allergischen Reaktionen in der Vorgeschichte (siehe: „Dürfen Patientinnen und Patienten mit bekannter Allergie geimpft werden?“) eine Überwachung von mind. 30 Minuten erforderlich.

 

Kann die Fahrtüchtigkeit durch die Impfung gegen COVID-19 beeinträchtigt werden?

Die Fahrtüchtigkeit und die Fähigkeit zum Bedienen von Maschinen können durch das Auftreten von Impfnebenwirkungen beeinträchtigt werden, sodass bis zum Abklingen der Symptome abgewartet werden soll, bevor Fahrzeuge oder Maschinen gelenkt oder bedient werden.

 

 

 

Ausführliche Informationen zur Corona-Impfung finden Sie auf folgenden Seiten:

  • des Bundesministerium für Gesundheit
  • des Robert Koch Instituts
  • und der STIKO – Empfehlungen zur COVID 19 Impfung

 

Auf diesen Seiten finden Sie Informationen in Leichter Sprache. Alle Fragen zur Corona-Virus-Pandemie werden dort beantwortet:

 

  • Informationen zu der Corona-Impfung:  Land Niedersachsen
  • allgemeine Informationen zum Coronavirus in leichter Sprache: Bundesministerium für Gesundheit

 

 

 

 
 

Druckversion anzeigen



Impressum Datenschutz

Footer-Bereich

 
CITYWERK 2021
▲