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Grafschafter Jobcenter

 

Im Rahmen der Arbeit des Grafschafter Jobcenters nimmt der Landkreis Grafschaft Bentheim die Aufgabe des Trägers der Grundsicherung für Arbeitsuchende als Optionskommune wahr. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll nach der Zielsetzung des Sozialgesetzbuches II die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Erwerbsfähige Hilfebedürftige sollen bei der Aufnahme oder Beibehaltung einer Erwerbstätigkeit unterstützt und ihr Lebensunterhalt gesichert werden, soweit sie ihn nicht auf andere Weise bestreiten können.

 

Seit 2005 erhalten nach dem SGB II erwerbsfähige und hilfebedürftige Menschen zwischen 15 und 65 Jahren die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das sogenannte Arbeitslosengeld II.

 

Der Landkreis Grafschaft Bentheim wurde zur Wahrnehmung aller Aufgaben nach dem SGB II als kommunaler Träger zugelassen.

 

Leitlinien Grafschafter Jobcenter (61 KB)

 

Datenschutzverordnung Information Datenerhebung

Datenschutzverordnung Information Datenerhebung (103 KB)

 


Anschrift und Kontakt

Adresse

Stadtring 9-15, Eingang Ootmarsumer Weg, 48527 Nordhorn

Postadresse

van-Delden-Str. 1-7, 48529 Nordhorn

Telefon

05921 966000

Fax

05921 966101

E-Mail

info-jobcenter@grafschaft.de

Abteilungsleitung

Valentin Drechsler

 

 

 

 

 

Das Grafschafter Jobcenter können Sie zurzeit nur nach vorheriger Terminvereinbarung aufsuchen.

Alle wichtigen Fragen zur Antragstellung finden Sie hier.


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