Soziale Sicherung
Befinden sich Einwohnerinnen und Einwohner des Landkreises Grafschaft Bentheim in Situationen, die finanzielle Notlagen oder Einbußen, aber auch persönliche Beeinträchtigungen nach sich ziehen, ist die Abteilung Soziale Sicherung dafür zuständig, diese Beeinträchtigungen nach den Ansprüchen der Betroffenen abzumildern.
So werden stationäre, teilstationäre und ambulante Hilfen bei Krankheit, Behinderung und Pflegebedürftigkeit gewährt. Außerdem gewähren wir Leistungen für Kriegs- und Gewaltopfer, unterstützen Spätaussiedler/innen bei ihrer Eingliederung und kümmern uns um die Betreuung von Personen, die für die täglichen Anforderungen des Lebens Hilfe benötigen.
Weitere Schwerpunkte sind die Förderung von Pflegediensten und Pflegeeinrichtungen sowie die Aufsicht über die Pflegeheime.
Alle Leistungen der Abteilung für Soziale Sicherung finden Sie hier.