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Kontakt

Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: info@grafschaft.de


Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08.30 bis 12.30 Uhr
14.30 bis 16:00 Uhr

 

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags geschlossen

 

Abweichende Öffnungszeiten (z.B. der Zulassungs-und Führerscheinstellen) finden Sie hier.



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Schulen und Weiterbildung
Bildung ist der Schlüssel des zukünftigen Erfolgs in jeglicher Hinsicht, heißt es immer wieder. Der Landkreis kümmert sich um eine ausgesprochen vielfältige Bildungslandschaft für alle Bevölkerungsgruppen. Getreu der Maxime vom lebenslangen Lernen gilt es, jungen wie auch älteren Menschen Möglichkeiten und auch neue Chancen zu eröffnen.

 

Die Abteilung für Schulen und Weiterbildung bietet folgende Leistungen an:

 

BAföG
Ziel des BAföG (Bundesausbildungsförderungsgesetz) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, eine Ausbildung zu absolvieren, die ihren Fähigkeiten und Interessen entspricht. Sofern dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen, sieht das BAföG einen Rechtsanspruch auf individuelle Ausbildungsförderung vor. mehr

 

Förderung von Schulen anderer Träger
Die Träger anderer Schulen im Kreisgebiet erhalten vom Landkreis Grafschaft Bentheim eine Förderung für den sachlichen Aufwand in den Schulen. mehr

 

Schulträgerschaft
Die Abteilung für Schulen und Weiterbildung ist Schulträger von zehn kreiseigenen Schulen. Das bedeutet, dass sie für die sächliche Ausstattung der Schulen, z.B. Kauf von Lehr- und Lernmitteln, Schulmöbeln, Tafeln, EDV - Ausstattung usw. zuständig ist. mehr

 

Schülerfahrkarten online beantragen
Schülerfahrkarten können per Online-Formular beantragt werden. mehr

 

Schülerfahrtkosten - Erstattung
Erstattung von verauslagten Fahrkosten beim Besuch des Missionsgymnasiums Bardel und in besonderen Fällen beim Besuch von Schulen außerhalb des Landkreises.
mehr

 

Beförderung vorübergehend behinderter (verletzter) Schülerinnen und Schüler zur Schule.
Bei vorübergehenden Verletzungen kann im Bedarfsfall eine Beförderung zur Schule eingerichtet oder die anfallenden Fahrtkosten ersetzt werden.

 

Schulentwicklungsplanung
Die Abteilung ist zuständig für die Schulentwicklungsplanung im gesamten Kreisgebiet. Der Schulentwicklungsplan stellt die Planung des Schulbedarfs in räumlicher und organisatorischer Hinsicht dar. mehr

 

Schulpflichtverletzung
Unter Schulverweigerung wird ein wiederkehrendes oder länger anhaltendes und in der Regel unentschuldigtes Fernbleiben vom Unterricht verstanden. Auch gelegentliches Schwänzen kann Schulverweigerung sein. mehr

 

Schulraumüberlassung
Der Landkreis Grafschaft Bentheim überläßt nach Schulschluß Räume und Einrichtungen seiner Schulen an Dritte, um eine hohe Auslastung zu erzielen. mehr


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