Startseite DE ENG

Grafschaft Bentheim
header1
header2
header3
header4


Menu

Sekundaere Navigation

  • Aktuelles
  • Informationen zum Coronavirus
  • Bürgerservice,
    Kreishaus & Politik
    • Profil
    • Dienstleistungen
    • Abteilungen
    • Mitarbeiter
    • eServices
    • Politik
    • Wahlen
    • Migration
    • Veranstaltungen des Landkreises
    • Arbeitgeber Landkreis
    • Leitbild
    • Gleichstellungsbüro
      • Für gleiche Rechte
      • audit berufundfamilie
      • Mobbing
      • Gewalt an Frauen
      • Gleichstellungsbericht
    • Ideen & Beschwerden
    • Datenschutz
    • Ausschreibungen
    • Bekanntmachungen
    • Haushalt & Vergaben
    • Satzungen und Verordnungen
    • Info
    • Zahlen, Daten, Fakten
    • Pressearchiv
  • Gesundheit,
    Familie & Soziales
  • Tourismus,
    Freizeit & Kultur
  • Arbeit,
    Wirtschaft & Bildung
  • Umwelt,
    Bauen & Ordnung

Kontakt

Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



Container-Bereich

Webcode


Häufig gesucht

Kennzeichenreservierung
 
Bürgerportal
 
Bauauskunft-Online
 
Grafschafer Atlas
 
Jobcenter
 
Elternwegweiser
 
Landrat Uwe Fietzek
 
Abfallwirtschaft
 
Ausschreibungen
 
Bekanntmachungen
 

Neuer Service

Online-Terminvergabe

 

Mit dem Online-Service der Führerschein- und Zulassungsstelle, können Sie Termine bequem von zu Hause oder unterwegs buchen. Derzeit sind keine Termine in Bad Bentheim möglich.

 

Zur Terminbuchung


Neue Plattform

Bürgerportal

Alle eServices auf einen Blick!


Politik

Politik

Baubroschüre

Baubroschüre

Orte des Landkreises


  • Bad Bentheim
  • Emlichheim
  • Neuenhaus
  • Nordhorn
  • Schüttorf
  • Uelsen
  • Wietmarschen


Content-Bereich

Diese Seite drucken
Vorlesen

Gewalt gegen Frauen (weitere Infos unten)

 

24 Stunden S.O.S Karte
24 Stunden S.O.S Karte


Jede Frau hat das Recht auf ein Leben frei von Angst, Gewalt und Bedrohung!
NEIN! Zu Gewalt an Frauen und Mädchen
Unter den folgenden Telefonnummern erhalten Sie Unterstützung – rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr:

 

24 Stunden S.O.S Karte
24 Stunden S.O.S Karte (mit arabischer Sprache)

 

  • Frauen- und Kinderschutzhaus, BISS (Beratungs- und Interventionsstelle bei Häuslicher Gewalt), Kompass (Beratungsstelle für Kinder und Jugendliche): 05921 85870
  • Polizei: 05921 3090
  • Notruf: 110
  • Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen: 08000 116016
  • www.wer-schlaegt-muss-gehen.de

 

Internationaler Gedenktag „NEIN zu Gewalt an Frauen“

NEIN zu Gewalt an Frauen

Der Internationale Gedenktag „NEIN zu Gewalt an Frauen“ findet seit 1981 jährlich am 25. November statt. An diesem Tag organisieren Menschenrechtsorganisationen unterschiedliche Aktionen und Veranstaltungen zur Bekämpfung von Diskriminierung und Gewalt jeder Form gegenüber Frauen.

 

Die Initiierung dieses Aktionstages ist zurückzuführen auf den Fall der Schwestern Mirabal im Jahr 1960. Sie wurden in der Dominikanischen Republik durch den damaligen Diktator Trujillo nach monatelanger Folter getötet, da sie sich gegen ihn stark machten. Bei einem Treffen lateinamerikanischer und karibischer Feministinnen in Kolumbien 1981 wurde der Todestag der drei Schwestern, der 25. November, zum Gedenktag der Opfer von Gewalt an Frauen ausgerufen. Schließlich wurde der Tag 1999 durch die Vereinten Nationen offiziell anerkannt.

 

Besonders verbreitet und bekannt ist die Fahnenaktion im Rahmen der Veranstaltungen zum Gedenktag. Hierbei werden bundesweit vor den Rathäusern der Städte und Gemeinden und der Kreisverwaltung blaue Fahnen mit dem Schriftzug „Frei leben – ohne Gewalt“ als Zeichen gegen Gewalt an Frauen gehisst. Die jährliche Aktion wurde von der Menschenrechtsorganisation TERRE DES FEMMES ins Leben gerufen. Im Jahr 2011 wehten rund 6.300 Fahnen im In- und Ausland.

 

Auch der Arbeitskreis der Gleichstellungsbeauftragten in der Grafschaft Bentheim beteiligt sich an dieser Aktion und macht gemeinsam mit einem breiten Kooperationsbündnis der Gewaltberatungseinrichtungen und durch die Fahnen an verschiedenen Orten der Grafschaft Bentheim auf den Gedenktag aufmerksam.

 

Netzwerk ProBeweis

 

Pro Beweis Deckblatt

Ambulanz Oldenburg 0176 1532 4572
Ambulanz Hannover 0511 532 5533

 

Anschrift:
Medizinische Hochschule Hannover
Institut für Rechtsmedizin (Außenstelle Oldenburg)
Pappelallee 4
26122 Oldenburg

 

E-Mail:

ProBeweis-ol@mh-hannover.de
Internet:

www.mh-hannover.de/probeweis.html

 

Flyer ProBeweis (0,66 MB)

 

 

Partnerkliniken Übersicht (327 KB)

 

Das Netzwerk ProBeweis bietet eine kostenfreie und vertrauliche Dokumentation und Beweissicherung für Opfer von häuslicher und/oder sexueller Gewalt.

 

Als Opfer häuslicher und/oder sexueller Gewalt sind Sie in einer körperlichen und seelischen Ausnahmesituation.

 

Was können Sie tun?
Objektive Spuren (Sperma, usw.) und Verletzungen (Blutergüsse, usw.) sollten zeitnah gesichert und sachkundig dokumentiert werden.

 

Sie haben daher zwei Möglichkeiten:
 

  1. Sie möchten sofort eine Anzeige bei der Polizei erstatten. Bitte wenden Sie sich direkt an die Polizei. Diese wird alle notwendigen Schritte einleiten und Sie gegebenenfalls in der Rechtsmedizin oder in eine Klinik begleiten.
  2. Sie sind unsicher, ob Sie schon jetzt eine Anzeige bei der Polizei erstatten möchten. Bitte wenden Sie sich entweder direkt an eine Untersuchungsstelle des Netzwerk ProBeweis, um einen Untersuchungstermin zur Verletzungsdokumentation und Spurensicherung zu vereinbaren, oder an eine Opferunterstützungseinrichtung, die Sie über das Netzwerk ProBeweis und die Vorteile einer Untersuchung beraten wird.
    In der Untersuchungsstelle werden fachgerecht und gerichtsverwertbar Verletzungen dokumentiert, Spuren gesichert und gelagert. Die Ergebnisse der Untersuchung unterliegen der ärztlichen Schweigepflicht und werden nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch, z.B. an die Polizei, weitergegeben. Wenn Sie sich im Nachhinein zu einer Anzeige bei der Polizei entschließen, informieren Sie bitte die Polizei, dass bereits eine Untersuchung stattgefunden hat, damit diese mit der Untersuchungsstelle Kontakt aufnehmen kann.

 

Angebot
 

  • Kostenlose Untersuchung unter Gewährleistung der Schweigepflicht
  • Gerichtsverwertbare (Foto-) Dokumentation von Verletzungen und Spurensicherung
  • Aufbewahrung der Beweismittel für mindestens 3 Jahre
  • Kontakt zu Opferunterstützungseinrichtungen
  • (Anonyme) Telefonische Beratung

 

Wer kann sich an uns wenden
 

  • Opfer von häuslicher Gewalt oder einer Sexualstraftat
  • Niedergelassene Ärztinnen/Ärzte und Klinikärztinnen/Klinikärzte
  • Opferunterstützungseinrichtungen

 

K.O.-Cocktail

 

Gleichstellungsbüro - K.O Tropfen

Immer häufiger kommt es vor, dass Mädchen oder Frauen mit "K.O.-Tropfen" willenlos gemacht werden und dann Opfer eines Verbrechens sind. In der Diskothek, Kneipe, die Gefahr lauert überall...

 

Der Arbeitskreis "Mädchen und junge Frauen im Landkreis Grafschaft Bentheim" hat zu diesem Thema eine Karte gestaltet, die an vielen öffentlichen Orten ausliegt. Auf der Karte sind die wichtigsten Infos zusammengefasst und einige Stellen aufgelistet, wo Sie in einer solchen Situation Unterstützung bekommen können.

 

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

 

Hilfetelefon Logo

Das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen bietet Betroffenen erstmals die Möglichkeit, sich bundesweit zu jeder Zeit anonym, kompetent, sicher und barrierefrei beraten zu lassen. Die Mitarbeiterinnen stehen hilfesuchenden Frauen vertraulich zur Seite und leiten sie bei Bedarf an die passenden Unterstützungsangebote vor Ort weiter.

 

Informationen zum neuen Unterstützungsangebot, wie Spots, Plakate usw., sind über die Website des Hilfetelefons unter www.hilfetelefon.de herunterladbar.
Den aktuellen Flyer finden Sie hier:

 

Flyer - Hilfetelefon (mehrsprachig) (1,42 MB)

 

Flyer - Hilfetelefon (leichte Sprache) (492 KB)

Druckversion anzeigen



Impressum Datenschutz

Footer-Bereich

 
CITYWERK 2021
▲