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Kontakt

Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de


Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08.30 bis 12.30 Uhr
14.30 bis 16:00 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags geschlossen

 

Achtung:

Abweichende Öffnungszeiten (z.B. der Zulassungs-und Führerscheinstellen) finden Sie hier.



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Untere Landwirtschaftsbehörde

 

Land- oder Forstwirtschaftliche Grundstückskaufverträge - Genehmigung
Nach dem GrdStVG bedarf die Veräußerung eines land- oder forstwirtschaftlich genutzten Grundstücks sowie die Bestellung eines Nießbrauchs an einem solchen Grundstück der Genehmigung der Landwirtschaftsbehörde. Ist eine Genehmigung nicht erforderlich, wird auf Antrag ein Negativzeugnis erteilt. mehr

 

Landpachtvertrag
Der Abschluss eines Landpachtvertrages und die Vertragsänderung ist binnen eines Monats nach ihrer Vereinbarung bei der unteren Landwirtschaftsbehörde anzuzeigen (§ 2 Abs. 1 LPachtVG). Die Pflicht zur Anzeige liegt beim Verpächter. Die Anzeige über den Abschluss eines Vertrages kann auch durch einen beteiligten Immobilienmakler oder den Pächter erfolgen. mehr


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