Straßenwärter
Was mache ich als Straßenwärter/in?
StraßenwärterInnen werden im öffentlichen Dienst der Straßenbauverwaltung beschäftigt. Du kannst bei den für Straßenunterhaltung zuständigen Abteilungen der Städte, Gemeinden, Landkreise sowie in den Straßen- und Autobahnmeistereien der Länder eingesetzt werden.

Straßenwärter/innen warten Verkehrsflächen und setzen sie in Stand. Sie kontrollieren deren Funktionsfähigkeit und Sicherheit, beseitigen Gefahrenquellen und führen den Winterdienst durch. Sie pflegen und reinigen Entwässerungseinrichtungen, das Straßenbegleitgrün und die Seitenräume. Außerdem montieren und warten Sie Verkehrszeichen und führen Verkehrsflächenmarkierungen durch.
Dabei hat sich die Tätigkeit von Straßenwärter/innen in den vergangenen Jahren wesentlich geändert. Schaufel, Hacke, Sense und Spaten sind zwar nach wie vor nötig, umfangreiche Arbeiten werden heute jedoch mit modernen, leistungsfähigen Maschinen und Geräten ausgeführt, die laufend dem neuesten Stand der Technik angepasst werden.
Einstellungsvoraussetzung
- mindestens einen guten Hauptschulabschluss
- positive Einstellung zur Arbeit im Freien
- Freude an körperlicher Arbeit handwerkliches Geschick
- Spaß am Umgang mit technischen Gerätengutes räumliches VorstellungsvermögenTeamfähigkeit
- Bereitschaft, auch außerhalb der „normalen“ Arbeitszeiten (z.B. in den frühen Morgenstunden) zu arbeiten
Ausbildungsdauer
Die Ausbildung dauert 3 Jahre. Neben der praktischen Ausbildung beim Landkreis findet Blockunterricht an der Berufsschule in Cadenberge statt. Die überbetriebliche Ausbildung beim Ausbildungszentrum der Bauwirtschaft in Mellendorf findet in Form von Blockveranstaltungen statt (Internat). Während Deiner Ausbildung legst Du die Prüfung der Fahrerlaubnis CE ab, um die Fahrzeuge der Kreisstraßenmeisterei führen zu dürfen. Die Kosten hierfür übernimmt die Kreisverwaltung.
Arbeitszeiten
Die Sollarbeitszeit beträgt 39 Stunden in der Woche mit der Bereitschaft, auch außerhalb der "normalen" Arbeitszeit (z.B. in den Morgenstunden) zu arbeiten.
In der Zeit vom 16.02. bis 30.11. arbeitest Du:
Montags bis Donnerstags von 07:00 Uhr bis 15:45 Uhr
Freitags von 07:00 Uhr bis 13:00 Uhr
Und vom 01.12. bis 15.02. in der Zeit von
Montags bis Donnerstags von 07:30 Uhr bis 16:15 Uhr
Freitags von 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Prüfungen
Die Zwischenprüfung und die Abschlussprüfung bestehen aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil. Bei der Zwischenprüfung im zweiten Ausbildungsjahr dauert der schriftliche Teil max. 3 Stunden und der praktische max. 5 Stunden. Bei der Abschlussprüfung am Ausbildungsende dauert der schriftliche Teil max. 6 Stunden und der praktische max. 8 Stunden.
Ausbildungsvergütung
Im ersten Ausbildungsjahr: 1.018,26 €
Im zweiten Ausbildungsjahr: 1.068,20 €
Im dritten Ausbildungsjahr: 1.114,02 €
Pro Ausbildungsjahr erhalten die Auszubildenden einen Lernmittelzuschuss in Höhe von 50,00 € brutto. Daneben werden vermögenswirksame Leistungen sowie eine Jahressonderzahlung gezahlt
Perspektiven
Einsatz bei den für den Straßenunterhalt zuständigen Abteilungen der Städte, Gemeinden, Landkreise sowie den Straßen- und Autobahnmeistereien der Länder mit Aufstiegsmöglichkeiten bis zur Entgeltgruppe 8 TVöD (Kolonnenführer).
Weitere Informationen...
über den Beruf der/des Straßenwärter/in bekommst Du in der Personalabteilung bei Maren Zacher.