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Kontakt

Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de


Allgemeine Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag
08.30 bis 12.30 Uhr
14.30 bis 16:00 Uhr

Freitag
08.00 bis 12.00 Uhr
nachmittags geschlossen

 

Achtung:

Abweichende Öffnungszeiten (z.B. der Zulassungs-und Führerscheinstellen) finden Sie hier.



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Verwaltung der Jugendhilfe

 

Die Abteilung "Verwaltung der Jugendhilfe" wickelt die finanziellen Dinge in der Jugendhilfe ab. Dazu gehört auch die Gewährung des Elterngeldes. Darüber hinaus unterstützen unsere Mitarbeiter allein erziehende Eltern bei der Geltendmachung von Unterhaltsvorschussleistungen.

 

Folgende Leistungen werden hier angeboten:

 

Beistandschaft
Getrennt lebende sorgeberechtigte Elternteile können in der Abteilung Verwaltung der Jugendhilfe kostenlos eine Beistandschaft für ihr minderjähriges Kind beantragen. Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung des Kindesunterhalts. mehr

 

Beurkungungen
Die Urkundspersonen in der Abteilung Verwaltung der Jugendhilfe sind befugt, öffentlichen Beurkundungen vorzunehmen. mehr

 

Elterngeld - beantragen
Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und deshalb auf Einkommen verzichten. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert. mehr

 

Sorgeerklärung - beurkunden

Nicht miteinander verheiratete Eltern können die gemeinsame elterliche Sorge ausüben. Hierzu bedarf es der öffentlich beurkundeten Erklärungen der beiden Elternteile (Sorgeerklärung). Werden keine Sorgeerklärungen abgegeben, übt die Mutter des Kindes die elterliche Sorge allein aus. mehr

 

Unterhaltsvorschuss
Allein erziehende Mütter oder Väter erhalten zur Sicherung des Unterhalts ihrer Kinder Unterhaltsvorschuss. Die Unterhaltsvorschussleistung beträgt ab dem 01.01.2021 für Kinder unter 6 Jahren174,00 Euro monatlich, für Kinder von 6 bis 12 Jahren232,00 Euro monatlich und für ältere Kinder bis zum 18. Geburtstag 309,00 Euro. mehr

 

Vaterschaftanerkennung
Sind Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet, sollte die Vaterschaft in einer Urkunde anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden. Diese Regelung ist besonders wichtig, weil das Kind ein Recht darauf hat, zu wissen, wer seine Eltern sind. Kinder fragen mit zunehmendem Alter nach ihren väterlichen Wurzeln. mehr

 

Vormundschaft
Zum Vormund kann eine bestimmte Person, ein Verein oder das örtliche Jugendamt bestellt werden. Das Jugendamt wird automatisch Vormund, wenn eine minderjährige unverheiratete Mutter ein Kind bekommt. Dies gilt nicht, wenn der Vater des Kindes volljährig ist, die Vaterschaft vor der Geburt festgestellt ist und die Eltern eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben haben. mehr


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