Verwaltung der Jugendhilfe
Die Abteilung "Verwaltung der Jugendhilfe" wickelt die finanziellen Dinge in der Jugendhilfe ab. Dazu gehört auch die Gewährung des Elterngeldes. Darüber hinaus unterstützen unsere Mitarbeiter allein erziehende Eltern bei der Geltendmachung von Unterhaltsvorschussleistungen.
Folgende Leistungen werden hier angeboten:
Beistandschaft
Getrennt lebende sorgeberechtigte Elternteile können in der Abteilung Verwaltung der Jugendhilfe kostenlos eine Beistandschaft für ihr minderjähriges Kind beantragen. Die Beistandschaft ist ein kostenloses Hilfsangebot des Jugendamtes bei der Feststellung der Vaterschaft und/oder der Geltendmachung des Kindesunterhalts. mehr
Beurkungungen
Die Urkundspersonen in der Abteilung Verwaltung der Jugendhilfe sind befugt, öffentlichen Beurkundungen vorzunehmen. mehr
Elterngeld - beantragen
Anspruch auf Elterngeld haben alle Eltern, die sich Zeit für ihr Neugeborenes nehmen und deshalb auf Einkommen verzichten. Das Elterngeld wird an Vater und Mutter für maximal 14 Monate gezahlt, beide können den Zeitraum frei untereinander aufteilen. Ein Elternteil kann höchstens zwölf Monate allein Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert. mehr
Finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen
Der Landkreis Grafschaft Bentheim fördert mit erheblichem finanziellen Aufwand die Errichtung oder Instandsetzung sowie den Betrieb von Kindertageseinrichtungen. mehr
Sorgeerklärung - beurkunden
Nicht miteinander verheiratete Eltern können die gemeinsame elterliche Sorge ausüben. Hierzu bedarf es der öffentlich beurkundeten Erklärungen der beiden Elternteile (Sorgeerklärung). Werden keine Sorgeerklärungen abgegeben, übt die Mutter des Kindes die elterliche Sorge allein aus. mehr
Tagespflege
Kindertagespflege ist eine gesetzliche Leistung im Rahmen der Angebote zur Förderung von Kindern in Tagesbetreuung. In Tagespflege werden Kinder im Alter von 0 bis 14 Jahren in der Regel im Haushalt der Tagesmutter ganztags oder ergänzend zu Kindertageseinrichtungen betreut. mehr
Übernahme Kindergartenbeiträge
Für Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung ist der Besuch eines Kindergartens kostenlos.Für die jüngeren Kinder können die von den örtlichen Kommunen oder den jeweiligen Trägern der Kindertageseinrichtungen festgesetzten Kindergartenbeiträge unter bestimmten Umständen vom Landkreis übernommen werden, wenn die Belastung den Eltern nicht zuzumuten ist. mehr
Unterhaltsvorschuss
Allein erziehende Mütter oder Väter erhalten zur Sicherung des Unterhalts ihrer Kinder Unterhaltsvorschuss. Die Unterhaltsvorschussleistung beträgt zur Zeit für Kinder unter 6 Jahren 154,00 Euro monatlich, für Kinder von 6 bis 12 Jahren 205,00 Euro monatlich und für ältere Kinder bis zum 18. Geburtstag 273,00 Euro. mehr
Vaterschaftanerkennung
Sind Eltern bei der Geburt ihres Kindes nicht miteinander verheiratet, sollte die Vaterschaft in einer Urkunde anerkannt oder gerichtlich festgestellt werden. Diese Regelung ist besonders wichtig, weil das Kind ein Recht darauf hat, zu wissen, wer seine Eltern sind. Kinder fragen mit zunehmendem Alter nach ihren väterlichen Wurzeln. mehr
Vormundschaft
Zum Vormund kann eine bestimmte Person, ein Verein oder das örtliche Jugendamt bestellt werden. Das Jugendamt wird automatisch Vormund, wenn eine minderjährige unverheiratete Mutter ein Kind bekommt. Dies gilt nicht, wenn der Vater des Kindes volljährig ist, die Vaterschaft vor der Geburt festgestellt ist und die Eltern eine Erklärung über die gemeinsame elterliche Sorge abgegeben haben. mehr