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Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Führerschein - Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis

Details
36 Straßenverkehr
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Kerstin Holke 05921-961143 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Tanja Höft 05921-961143 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Karina Hemme 05921-961143 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Wiebke Kramer 05921-961143 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Rita Butt 05921-961143 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Tamara Meyering 05921-961143 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

 

EU-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung, sofern es sich nicht um befristete Fahrerlaubnisse handelt. Hier sind besondere Regelungen bei Inhabern der Klassen C und D zu beachten. Informieren Sie sich bitte bei den Mitarbeitern der Führerscheinstelle.

 

Inhaber einer gültigen nicht EU-Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen. Wenn weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, ist eine Umschreibung der Fahrberechtigung in eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.

 

„In folgenden Merkblättern finden Sie Wissenswertes, wenn Sie Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis sind (unterschieden nach EU-Fahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) und sich entweder vorübergehend oder dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.“

 

 

Merkblatt EU-Füherscheine (Sprache: deutsch) (19 KB)

 

Merkblatt Nicht-EU-Führerscheine (Sprache: deutsch) (26 KB)

 

Merkblatt EU-Führerscheine (Sprache: arabisch) (71 KB)

 

Merkblatt Nicht-EU-Führerscheine (Sprache: arabisch) (85 KB)

 

Merkblatt EU-Führerscheine (Sprache: spanisch) (16 KB)

 

Merkblatt Nicht-EU-Führerscheine (Sprache: spanisch) (30 KB)

 

Merkblatt EU-Führerscheine (Sprache: englisch) (16 KB)

 

Merkblatt Nicht-EU-Führerscheine (Sprache: englisch) (27 KB)

 

Merkblatt EU-Führerscheine (Sprache: französisch) (19 KB)

 

Merkblatt Nicht-EU-Führerscheine (Sprache: französisch) (29 KB)

 

Merkblatt Nicht-EU-Führerscheine (Sprache: russisch) (91 KB)

 

Hinweis zum Datenschutz:

 

Datenschutz bei der Bearbeitung von fahrerlaubnisrechtlichen Angelegenheiten (DS-GVO Art. 13) (127 KB)

 


„Unter folgendem Link http://www.germanroadsafety.de/finden Sie Wissenswertes zu den Themen „Fahrradfahren in Deutschland – die wichtigsten Regeln“ und „Unterwegs in Deutschland – worauf muss ich achten?“. Die Informationen sind in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi, Paschtu, Tigrinisch, Albanisch und Kurmandschi verfügbar.“

 

 


Welche Unterlagen werden benötigt?

Spezielle Hinweise:

 

  • Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
  • Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
  • ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
  • ausländischer Führerschein mit amtlicher Übersetzung

 

Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre Fahrerlaubnisbehörde.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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