Führerschein - Umschreibung in eine deutsche Fahrerlaubnis
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Kerstin Holke | 05921-961143 | ![]() |
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Tanja Höft | 05921-961143 | ![]() |
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Karina Hemme | 05921-961143 | ![]() |
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Wiebke Kramer | 05921-961143 | ![]() |
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Rita Butt | 05921-961143 | ![]() |
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Tamara Meyering | 05921-961143 | ![]() |
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EU-Fahrerlaubnisse harmonisierter Fahrerlaubnisklassen bedürfen grundsätzlich keiner Umschreibung, sofern es sich nicht um befristete Fahrerlaubnisse handelt. Hier sind besondere Regelungen bei Inhabern der Klassen C und D zu beachten. Informieren Sie sich bitte bei den Mitarbeitern der Führerscheinstelle.
Inhaber einer gültigen nicht EU-Fahrerlaubnis dürfen im Umfang ihrer Berechtigung im Inland für die Dauer von 6 Monaten Kraftfahrzeuge führen. Wenn weiterhin ein Kraftfahrzeug in Deutschland geführt werden soll, ist eine Umschreibung der Fahrberechtigung in eine deutsche Fahrerlaubnis erforderlich.
„In folgenden Merkblättern finden Sie Wissenswertes, wenn Sie Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis sind (unterschieden nach EU-Fahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten, die nicht Mitglied der EU sind) und sich entweder vorübergehend oder dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten.“
Hinweis zum Datenschutz:
„Unter folgendem Link http://www.germanroadsafety.de/finden Sie Wissenswertes zu den Themen „Fahrradfahren in Deutschland – die wichtigsten Regeln“ und „Unterwegs in Deutschland – worauf muss ich achten?“. Die Informationen sind in den Sprachen Deutsch, Englisch, Französisch, Arabisch, Farsi, Paschtu, Tigrinisch, Albanisch und Kurmandschi verfügbar.“
Spezielle Hinweise:
- Antragsformular (wird in der Fahrerlaubnisbehörde erstellt)
- Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass)
- ein Lichtbild (biometrisch), das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2007, 2386) entspricht
- ausländischer Führerschein mit amtlicher Übersetzung
Alle weiteren Antragsunterlagen richten sich nach der umzustellenden Fahrerlaubnisklasse und nach dem Staat, welcher die Fahrerlaubnis erteilt hat. Genauere Auskünfte erteilt Ihre Fahrerlaubnisbehörde.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.