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Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Vorlesen

Heilpraktiker/in - Erlaubnis

E-Mail an dieses Amt verfassen. Details
53 Gesundheitsamt
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Ludger Flucht 05921961854 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

 

Neue Meldepflicht für Heilpraktiker/Heilpraktikerinnen ab 01.01.2020

Seit dem 01.01.2020 gilt eine Meldepflicht für Heilpraktiker/Heilpraktikerinnen (§ 7a des Nds. Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst). Heilpraktiker müssen die Aufnahme ihrer Tätigkeit unverzüglich schriftlich dem örtlichen Gesundheitsamt in dessen Bereich die Tätigkeit ausgeübt werden soll, anzeigen. Bereits tätige Heilpraktiker/Heilpraktikerinnen müssen ihre Tätigkeit bis zum 01.03.2020 anzeigen.

Die Anzeige muss

 

  • den Beginn der Tätigkeit,
  • den Familiennamen,
  • den Geburtsnamen,
  • die Vornamen,
  • das Geschlecht,
  • das Geburtsdatum und den Geburtsort,
  • die Anschrift von Wohnung und Praxis und
  • Angaben zu den angewandten heilkundlichen Verfahren

 

enthalten.

Die Heilpraktikererlaubnis ist vorzulegen.

Auch Änderungen wie Umzug, Praxiswechsel, Namensänderungen, Änderung der heilkundlichen Verfahren und die Beendigung der Tätigkeit sind anzuzeigen.

Ein Verstoß gegen die Meldepflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einer Geldbuße bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

Für die Anzeige kann folgendes Formular genutzt werden.

 

Anzeige gem. § 7 a NGöGD - Meldepflicht Heilpraktiker - (59 KB)

 

 


Voraussetzungen
Verfahrensablauf

Teil des Verfahrens ist eine amtsärztliche Kenntnisüberprüfung. Die Kenntnisüberprüfung findet an festgelegten Prüfungsterminen statt. Informieren Sie sich deshalb rechtzeitig bei der zuständigen Stelle über den jeweiligen Antragsschluss für die Anmeldung.

  • Hinweise zur Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz auf den Internetseiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • kurzgefasster Lebenslauf
  • die Geburtsurkunde oder ein Auszug aus dem Familienbuch
  • ein Identitätsnachweis
  • ein amtliches Führungszeugnis, das nicht älter als ein Monat sein darf
  • eine Erklärung darüber, ob gegen die antragstellende Person ein gerichtliches Straf- oder ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren anhängig ist
  • eine Erklärung, ob und gegebenenfalls bei welcher Behörde zuvor bereits eine Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilPrG) beantragt wurde
  • eine ärztliche Bescheinigung, die nicht älter als einen Monat sein darf, wonach keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass antragstellende Person wegen eines körperlichen Leidens oder wegen Schwäche der geistigen oder körperlichen Kräfte oder wegen einer Sucht, die für die Ausübung des Berufs als Heilpraktikerin oder Heilpraktiker erforderliche Eignung fehlt
  • ein Nachweis darüber, dass  die antragstellende Person mindestens die Hauptschule abgeschlossen hat
  • Heilpraktikergesetz (HeilPrG)
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren und Auslagen nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 42.1 an.

  • Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Rechtsgrundlage?
  • § 1 Heilpraktikergesetz (HeilprG)
  • Erste Durchführungsverordnung zum Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
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