Kennzeichen - Grünes Kennzeichen beantragen
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Hildegard Backers | 05921961134 | ![]() |
![]() |
Alide Hinderink | 05921961141 | ![]() |
![]() |
Elmar Hunsche | 05921961138 | ![]() |
![]() |
Ulrike Lohuis | 05921961131 | ![]() |
![]() |
Matthias Ölert | 05921961137 | ![]() |
![]() |
Tanja Weiden | 05943809500 | ![]() |
![]() |
Marion Wenneckers | 05921961134 | ![]() |
![]() |
Saskia Birke | 05921961152 | ![]() |
![]() |
Malwina Jablonska | 05921961152 | ![]() |
![]() |
Heike Kätker | 05921961162 | ![]() |
![]() |
Pascal Hölscher | 05921961152 | ![]() |
![]() |
Andrea Hemmen | 05921961133 | ![]() |
![]() |
Verena Schüring | 05921961135 | ![]() |
![]() |
Antje Bardenhorst | 05921961161 | ![]() |
![]() |
Fenni Alferink | 05921961136 | ![]() |
![]() |
Gitta Wiggers | 05921961135 | ![]() |
![]() |
Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.
Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung, Stilllegung) oder Ummeldung in einen anderen Stadt- oder Landkreis.
Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das Hauptzollamt eine Kfz-Steuer festsetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muß auf schwarz geändert werden.
Verfahrensablauf:
Der Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Falls Ihre Zulassungsstelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen oder je nach Angebot der Behörde im Internet abrufen.
Allgemeine Hinweise, einen Vordruck für die Vollmacht und die Einzugsermächtugung der Kfz-Steuer finden Sie hier.
Hinweis zum Datenschutz:
Der Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeugs bei der zuständigen Stelle zu stellen. Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk.
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.