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Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Kennzeichen - Grünes Kennzeichen beantragen

Details
36 Straßenverkehr
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Hildegard Backers 05921961134 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Alide Hinderink 05921961141 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Elmar Hunsche 05921961138 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Ulrike Lohuis 05921961131 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Matthias Ölert 05921961137 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Tanja Weiden 05943809500 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Marion Wenneckers 05921961134 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Saskia Birke 05921961152 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Malwina Jablonska 05921961152 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Heike Kätker 05921961162 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Pascal Hölscher 05921961152 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Andrea Hemmen 05921961133 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Verena Schüring 05921961135 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Antje Bardenhorst 05921961161 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Fenni Alferink 05921961136 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Gitta Wiggers 05921961135 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Bestimmte, von der Kraftfahrzeugsteuer befreite Fahrzeuge, führen Kennzeichen mit grüner Schrift und grünem Rand auf weißem Untergrund. Hierzu zählen Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen, land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge und bestimmte Anhänger.

 

Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung, Stilllegung) oder Ummeldung in einen anderen Stadt- oder Landkreis.

 

Wenn die Voraussetzungen für ein grünes Kennzeichen nicht mehr vorliegen, kann durch das Hauptzollamt eine Kfz-Steuer festsetzt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist das grüne Kennzeichen unwirksam und muß auf schwarz geändert werden.

 

 

Verfahrensablauf:

Der Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeugs bei der Zulassungsbehörde zu stellen. Falls Ihre Zulassungsstelle ein Antragsformular verlangt, können Sie dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen oder je nach Angebot der Behörde im Internet abrufen.

 

Allgemeine Hinweise, einen Vordruck für die Vollmacht und die Einzugsermächtugung der Kfz-Steuer finden Sie hier.

 

Hinweis zum Datenschutz:

Datenschutz bei der Bearbeitung von Kfz-Zulassungen sowie der Erteilung von Genehmigungen im Kraftfahrzeugverkehr (DS-GVO Art. 13) (130 KB)

 


Verfahrensablauf

Der Antrag auf Erteilung eines grünen Kennzeichens ist bei der Zulassung des Fahrzeugs bei der zuständigen Stelle zu stellen. Das grüne Kennzeichen verbleibt am Fahrzeug bis zur Außerbetriebsetzung (Abmeldung) oder Ummeldung in einen anderen Zulassungsbezirk.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage?
  • § 8 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • § 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
  • § 10 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
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