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Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Kennzeichen - Rotes 07er (Oldtimer) beantragen

Details
36 Straßenverkehr
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Elmar Hunsche 05921961138 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Andrea Hemmen 05921961133 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Verena Schüring 05921961135 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Fenni Alferink 05921961136 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

 

Für Fahrzeuge, die vor mindestens 30 Jahren erstmals zum Verkehr zugelassen wurden, kann ein rotes Kennzeichen beantragt werden. Entscheidend ist der Tag der ersten Zulassung.

 

Das rote 07er-Kennzeichen ist eine Alternative zum H-Kennzeichen und lohnt sich vor allem beim Besitz mehrerer Oldtimer-Fahrzeuge. Mit dem ausgestellten Schein können die unter der 07-er-Nummer eingetragenen Fahrzeuge beliebig oft benutzt werden. Die Nummer des Kennzeichens beginnt mit "07".

 

Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:

 

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge

 

Voraussetzungen:

vor mindestens 30 Jahren erstmals zugelassen

  • Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation nach § 23 StVZO
  • guter, weitgehend originaler Erhaltungszustand des Fahrzeugs

 

Die Voraussetzungen zur Erlangung eines roten Oldtimerkennzeichens können darüber hinaus im Einzelfall unterschiedlich sein. Bitte erkundigen Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle.

 

 

Verfahrensablauf:

Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob der Antragsteller persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für den Antragsteller zuständige Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung sowie die zuständige Polizeibehörde angehört.

 

Die zuständige Stelle stellt ein Fahrzeugscheinheft sowie für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein aus, auch wenn nur ein rotes Kennzeichen beantragt wird. Damit ist bei einem Kennzeichen(paar) und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig. Jede Verwendung des Kennzeichens ist im Fahrzeugscheinheft und mit einem Fahrtennachweisbuch zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.

 

Allgemeine Hinweise, einen Vordruck für die Vollmacht und die Einzugsermächtugung der Kfz-Steuer finden Sie hier.

 

Hinweis zum Datenschutz:

Datenschutz bei der Bearbeitung von Kfz-Zulassungen sowie der Erteilung von Genehmigungen im Kraftfahrzeugverkehr (DS-GVO Art. 13) (130 KB)

 


Voraussetzungen
Verfahrensablauf

Nach Eingang des Antrages wird geprüft, ob die antragstellende Person persönlich zuverlässig ist. Hierfür wird die für die antragstellende Person zuständige Stelle sowie die zuständige Polizeibehörde angehört. Die zuständige Stelle stellt ein Fahrzeugscheinheft sowie für jedes Fahrzeug einen besonderen Fahrzeugschein aus, auch wenn nur ein rotes Kennzeichen beantragt wird. Damit ist bei einem Kennzeichen(paar) und mehreren Fahrzeugen immer nur die Nutzung eines dieser Fahrzeuge zulässig. Jede Verwendung des Kennzeichens ist im Fahrzeugscheinheft und mit einem Fahrtennachweisbuch zu dem jeweiligen Fahrzeug nachzuweisen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Ist keine Zulassungsbescheinigung Teil II vorhanden, muss das Datenblatt einer technischen Prüfstelle und ein Eigentumsnachweis (Kaufvertrag) vorgelegt werden.
  • Auflistung der Fahrzeuge, für die ein rotes Kennzeichen beantragt wird
  • Gutachten nach § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) über die Einstufung des Fahrzeugs/der Fahrzeuge als Oldtimer
  • Auskunft aus dem Bundeszentralregister Führungszeugnis (Beleg-Art O)
  • Versicherungsbestätigung für rote Kennzeichen
  • Bestätigung, dass Sie an Oldtimerveranstaltungen teilnehmen und die Fahrzeuge dort einsetzen möchten
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ
      • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
      • der Nachweis der Steuerbefreiung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll
  • § 23 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Welche Gebühren fallen an?
Rechtsgrundlage?
  • § 17 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Was sollte ich noch wissen?

Sie dürfen dieses Kennzeichen nur in folgenden Fällen verwenden:

  • Teilnahme an Veranstaltungen, die der Darstellung von Oldtimer-Fahrzeugen und der "Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes" dienen, sowie für die An- und Abfahrten zu solchen Veranstaltungen
  • Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten
  • Fahrten zum Zwecke der Wartung und Reparatur der Fahrzeuge
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