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Kontakt

Landkreis Grafschaft Bentheim

 

van-Delden-Straße 1-7
48529 Nordhorn

 

Tel.: 05921 9601
Fax: 05921 961400
Mail: poststelle@grafschaft.de



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Kfz - Wiederzulassung eines nach Diebstahl zurückgegebenen Kfz

Details
36 Straßenverkehr
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Hildegard Backers 05921961134 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Alide Hinderink 05921961141 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Elmar Hunsche 05921961138 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Ulrike Lohuis 05921961131 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Matthias Ölert 05921961137 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Tanja Weiden 05943809500 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Marion Wenneckers 05921961134 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Saskia Birke 05921961152 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Malwina Jablonska 05921961152 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Heike Kätker 05921961162 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Andreas Reineke 05921-961152 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Pascal Hölscher 05921961152 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Andrea Hemmen 05921961133 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Verena Schüring 05921961135 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Antje Bardenhorst 05921961161 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Fenni Alferink 05921961136 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details
Gitta Wiggers 05921961135 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Wenn Sie wieder im Besitz Ihres gestohlenen Fahrzeugs sind und es zum Straßenverkehr wieder zulassen möchten, müssen Sie die Wiederzulassung bei der Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt (Hauptwohnsitz) beantragen. Die Beantragung kann durch Sie persönlich oder durch einen von Ihnen bevollmächtigten Vertreter erfolgen. Das Fahrzeug muss vor der erneuten Zulassung zu einer Untersuchung nach § 29 StVZO (Hauptuntersuchung), wenn diese zwischenzeitlich hätte stattfinden müssen. Das gilt entsprechend für eine Sicherheitsprüfung nach § 29 StVZO.

 

 

Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeuges nicht anderweitig erbracht werden, ist vor der Wiederzulassung ein Gutachten nach § 21 StVZO anzufertigen. Nähere Einzelheiten dazu erfahren Sie von Ihrer zuständigen Zulassungsbehörde.

 

Hinweis zum Datenschutz:

Datenschutz bei der Bearbeitung von Kfz-Zulassungen sowie der Erteilung von Genehmigungen im Kraftfahrzeugverkehr (DS-GVO Art. 13) (130 KB)

 

 

 


Welche Unterlagen werden benötigt?


  • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)

  • Zulassungsbescheinigung Teil II (alt: Fahrzeugbrief)
  • Prüfbericht der letzten Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung
  • Versicherungsbestätigungskarte (früher: Doppelkarte) des Haftpflichtversicherers
  • gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung nicht älter als drei Monate
  • Freigabe- und Übergabeprotokoll der Polizei

zusätzlich bei Beantragung

  • durch Vertreter:

    Vorlage einer Vollmacht und Personaldokument des Fahrzeughalters sowie Personaldokument des Antragstellers (Original)
  • für Firmen:

    Auszug aus dem Handelsregister mit Firmenstempel und Unterschrift (Original) der/des Geschäftsführer(s) und ggf. Gewerbeanmeldung
  • für Gewerbetreibende/Gewerbebetriebe:

    Gewerbeanmeldung oder Genehmigungsurkunde
  • für Vereine:

    Vereins-, Gründungs- oder Ernennungsurkunde
  • für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts:

    Gesellschaftervertrag und Unterschriften aller Gesellschafter
  • für Minderjährige:

    schriftliche Einverständniserklärung der/des Erziehungsberechtigten und die Vorlage der Personalausweise der Erziehungsberechtigten
Welche Gebühren fallen an?

Über die Gebührenhöhe erteilt Ihnen die zuständige Zulassungsbehörde nähere Auskunft.

Rechtsgrundlage?

§ 14 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Anträge / Formulare?

Spezielle Hinweise:

Allgemeine Hinweise, einen Vordruck für die Vollmacht und die Einzugsermächtugung der Kfz-Steuer finden Sie hier.

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